Erleichterter Handel mit Entwicklungsländern

Bern, 25.03.2009 - Produzenten aus Entwicklungsländern erhalten einen besseren Zugang zum schweizerischen Markt: Zölle auf ihre Waren werden gesenkt und das Informationsportal www.export-to-switzerland.ch zu Einfuhrbestimmungen wird eröffnet.

Mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates werden die Zölle für Früchte, Gemüse sowie Frucht- und Gemüsezubereitungen aus Entwicklungsländern gesenkt. Dies begünstigt in erster Linie Produzenten in Entwicklungsländern. Durch die Wirtschaftskrise hat sich der Preiskampf verstärkt. Zollerlasse für Waren aus Entwicklungsländern sind ein Weg, die Produktion in Entwicklungsländern aufrecht zu erhalten. Auch Kun­dinnen und Kunden in der Schweiz profitieren durch ein breiteres Angebot im hiesigen Detailhandel davon.

Für Produzenten in Entwicklungsländern ist es schwierig, einen Überblick über die Einfuhrbestimmungen für Waren in die Schweiz zu erhalten, denn diese sind auf die Internetseiten der verschiedenen zuständigen Bundesämter verteilt. Bisher gab es hierzu kein zentrales Portal, das diese Informationen im Sinne eines „One-Stop-Shops" zusammenfasst. Deshalb hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO nun unter www.export-to-switzerland.ch ein Informationsportal aufgeschaltet. Hier finden sich die wichtigsten Hinter­grundinformationen und Verweise auf die entsprechenden Seiten der zuständigen Bundes­ämter. Die Informationen betreffen sowohl mögliche Zollerleichterungen als auch den Bereich der technischen Bestimmungen, welche beim Import von Waren in die Schweiz einzuhalten sind.

Die oben genannten Massnahmen sind Teil der Arbeiten zur Förderung des Handels mit Entwicklungsländern des SECO im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungs-zusammenarbeit.


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Hans-Peter Egler, SECO, Leiter Handelsförderung, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Tel. +41 (0)31 324 08 13



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