Verfahrensakten Tinner

Bern, 01.04.2009 - Zwischen dem 18. und 20. März 2009 sind Aktenkopien aus dem Verfahren Tinner von Spezialisten der Internationalen Atomenergieagentur (IAEO) im Beisein von Vertretern des EJPD begutachtet und triagiert worden.

Im Dezember 2008 stellte die Bundesanwaltschaft (BA) fest, dass sich in ihrem Archiv Aktenkopien aus dem Verfahren Tinner befinden, über welche die BA gemäss Beschluss des Bundesrates vom 14. November 2007 nicht mehr hätte verfügen dürfen.

Der Bundesrat beschloss am 11. Februar 2009 auf Antrag der BA, diese Unterlagen von Spezialisten der IAEO im Beisein von Vertretern der BA, des Bundesamtes für Polizei und des Bundesamtes für Justiz begutachten und triagieren zu lassen.

Proliferationsrelevante Dokumente wurden bei diesem Vorgang identifiziert und markiert. Die IAEO wird in der Folge gegenüber dem Bundesrat Empfehlungen darüber abgeben, wie mit dem bezeichneten Material unter den Aspekten des Völkerrechts und der Proliferationsbekämpfung zu verfahren sein wird. Der nicht proliferationsrelevante Teil der aufgefundenen Unterlagen steht für das Strafverfahren, das sich zurzeit in der Phase der Voruntersuchung beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt befindet, uneingeschränkt zur Verfügung.


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