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Feuerwerke sind nicht die einzigen gefährlichen Gegenstände im Fluggepäck. Den Partnern im Luftverkehr ist es daran gelegen, mit einer gemeinsam im März dieses Jahres gestarteten Informationskampagne die Sicherheit und den Komfort der Passagiere zu fördern, indem der Flugpassagier die erforderlichen Informationen frühzeitig erhält und zu Hause richtig packt. So befinden sich Informationen über verbotene Gegenstände in jedem Flugschein. Die Reisebüros geben ihren Kunden zusammen mit den Reiseunterlagen farbige Flyers ab (vgl. Beilage), welche in knapper und augenfälliger Form die wichtigsten Angaben zum Thema enthalten.
Aus Sicherheitsgründen dürfen weiter Campinggasflaschen und Sodapatronen, volle Taucherflaschen und angeschlossene Taucherlampen, Benzin und Alkohol über 70°, Farbe und Farbverdünner, Autobatterien und Haushaltchemikalien sowie Gifte aller Art nicht im Fluggepäck mitgeführt werden. Für weitere Auskünfte können die Fluggesellschaften, Reiseveranstalter sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kontaktiert werden.Das Feuerwerk soll am Reiseziel und nicht im Flugzeug losgehen. Aus diesem Grund fliegt es nicht mit.