Vernehmlassung zu Verfassungsbestimmung und Gesetz über die Forschung am Menschen eröffnet

Bern, 01.02.2006 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Verfassungsbestimmung und einem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen eröffnet. Das neue Gesetz regelt die Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich.

Aktuell liegt weder eine Zuständigkeit noch eine umfassende und einheitliche gesetzliche Regelung der Forschung am Menschen auf Bundesebene vor. Mit dem vorliegenden Entwurf eines neuen Artikels 118a der Bundesverfassung und mit dem Gesetzesentwurf über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) soll der Bund eine ausdrückliche Zuständigkeit für das gesamte Gebiet der Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich erhalten, das heisst unter Einbezug aller Fachbereiche, die sich mit Fragen der Gesundheit beschäftigen.

Primäres Ziel ist der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung. Gleichzeitig gilt es auch, der Forschungsfreiheit, der Bedeutung der Forschung für die Gesundheit und die Gesellschaft sowie der Internationalität der Forschung Rechnung zu tragen. Dabei soll nicht nur die Forschung mit Personen geregelt werden, sondern auch beispielsweise die Forschung mit Materialien menschlicher Herkunft. Wesentliche Grundsätze für die Forschung am Menschen sind unter anderem:

  • der informed consent, d.h. eine Einwilligung nach hinreichender Aufklärung
  • kein Missverhältnis zwischen Risiko und Nutzen eines Forschungsprojekts
  • Wissenschaftliche Aktualität und Qualität

Der Schutz der Personen und die wissenschaftliche Qualität von Forschungsprojekten sollen wie bis anhin durch Ethikkommissionen geprüft werden. Das Gesetz bezweckt zudem, die Prüfpraxis der involvierten Behörden zu harmonisieren, von Doppelspurigkeiten zu befreien und in qualitativer Hinsicht zu verbessern. Zur Erhöhung der Transparenz im Forschungsfeld sieht der Gesetzesentwurf auch die Schaffung eines Forschungsregisters vor, in dem alle Studien sowie die erzielten Ergebnisse aufgeführt werden.


Adresse für Rückfragen

Andrea Arz de Falco, Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, oder Verena Schwander, Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Recht, Tel: 031 322 95 05



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-2728.html