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An der Jahrestagung 2008 wurde unter der Vermittlung der USA (IWC-Präsident William Hogarth) ein Prozess zur „Zukunft der IWC“ initiiert. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, aus 33 für die IWC relevanten Themen die für den Fortbestand der Organisation vordringlichsten zu benennen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Arbeit zur Neuausrichtung der IWC wurde in drei Treffen der Arbeitsgruppe fortgeführt. Die 61. Jahrestagung hat im Konsens die erzielten Fortschritte gewürdigt und beschlossen, diese Arbeiten fortzusetzen, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2010 eine "Normalisierung" der IWC zu erreichen.
Drei Punkte stehen dabei im Vordergrund:
Kontrovers wurde der Antrag von Dänemark (Grönland) für eine zusätzliche jährliche Quote von 10 Buckelwalen für den Eingeborenen-Walfang diskutiert. Die Schweiz war bereit, diesem Antrag zuzustimmen, da gemäss dem wissenschaftlichen Ausschuss die Entnahme von 10 Exemplaren für die nächsten zehn Jahre den Bestand nicht negativ beeinflussen würde. Damit wollte die Schweiz ihrer seit Jahren eingenommenen Haltung Ausdruck geben, dass Fangquoten für den Eingeborenen-Walfang in Alaska, Grönland und Sibirien sowie St. Vincent and The Grenadines zu erteilen sind, sofern diese verhältnismässig sind und die bejagten Bestände nicht gefährden. Insbesondere die EU-Mitgliedstaaten standen dem Antrag ablehnend gegenüber, da es Dänemark (Grönland) versäumt habe, den Bedarf für die Grundernährung der Eingeborenen von Grönland nachzuweisen. Um eine weitere Polarisierung zu verhindern, wurden die Beratungen ausgesetzt und auf eine ausserordentlichen Sitzung Ende 2009 verlegt.
Die Schweiz war an der 61. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission IWC durch Bruno Mainini, Bundesamt für Veterinärwesen, und Martin Krebs, Politische Direktion EDA, sowie im wissenschaftlichen Ausschuss durch Prof. Dr. Patricia Holm (Universität Basel) vertreten.
Aktuell sind 85 Staaten Vertragsparteien der IWC. Die EU ist unterdessen mit 24 Mitgliedstaaten vertreten, die – gestützt auf einen Beschluss des Umweltministerrates – eine gemeinsame Position einnehmen müssen. Die IWC kennt drei Walfangkategorien: Den kommerziellen Walfang (gegenwärtig gilt ein Moratorium), den Walfang der Indigenen Völker zur Selbstversorgung und den wissenschaftlichen Walfang. Wesentliches Element der zweiten Kategorie ist, dass das Walfleisch an Ort der menschlichen Ernährung dient. Dies schliesst allerdings nicht aus, dass es an lokalen Märkten feilgeboten und verkauft wird. Sowohl Inuits (Eskimos) an der Ost- und Westküste Grönlands und Alaskas wie auch den Aleuten und Tschuktschen Sibiriens, den Makah Indianern im Westen der USA und den Indigenen von St. Vincent sind bisher solche Jahresquoten gewährt worden. Die dritte Kategorie, der wissenschaftliche Walfang, unterliegt nicht der direkten Kontrolle durch die IWC.