Jahresbericht Eichdienst - Schweizerischer Eichdienst: Geeichte Messmittel im Dienste des Handels, von Umweltschutz und Sicherheit

Bern-Wabern, 24.07.2009 - Im Jahr 2008 wurden in der Schweiz über 89'000 Messmittel geeicht. Das geht aus dem Jahresbericht des Schweizerischen Eichdienstes hervor, den das Bundesamt für Metrologie (METAS) vor Kurzem veröffentlicht hat. Mit den Eichungen von Messmitteln wird dort für verlässliche und genügend genaue Messwerte gesorgt, wo öffentliche Interessen oder Schutzbedürfnisse bestehen.

Der Schweizerische Eichdienst sorgt dafür, dass die über 176'000 eichpflichtigen Messinstrumente in der Schweiz regelmässig geeicht werden. Dadurch trägt er dazu bei, dass die Mengenangaben im Handel und Geschäftsverkehr korrekt und zuverlässig sind. Ebenfalls wird durch seine Tätigkeit sichergestellt, dass Ergebnisse der Messungen, die zum Schutz von Mensch und Umwelt sowie für die öffentliche Sicherheit durchgeführt werden, korrekt und zuverlässig sind.

Der Schweizerische Eichdienst besteht aus dem Bundesamt für Metrologie (METAS), den kantonalen Aufsichtsbehörden für das Messwesen, den kantonalen Eichämtern sowie den Eichstellen. METAS kommt als Fachbehörde des Bundes für das Messwesen (Metrologie) die Aufgabe der Oberaufsicht zu. Es arbeitet unter anderem eng mit den kantonalen Eichämtern zusammen. Die kantonalen Eichmeister eichen Messmittel von Waagen über Längenmasse bis hin zu Tanksäulen. Für gewisse Messmittel, wie Elektrizitätszähler oder Therapiedosimeter, sind spezielle Eichstellen zuständig.

Unter Eichung versteht man die amtliche Prüfung und Bestätigung, dass ein Messmittel den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In der Schweiz unterstehen alle Messmittel, die zum Handel von Gütern und Energie eingesetzt werden, einer Eichpflicht. Darunter fallen beispielsweise Lebensmittelwaagen, Tanksäulen aber auch Elektrizitäts- oder Gaszähler. Auch Messinstrumente, die zur Feststellung von amtlichen Sachverhalten herangezogen werden, wie etwa Geräte zur Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr, müssen geeicht sein.

2008 sind in der Schweiz 89‘055 Messmittel geeicht worden, wie aus dem Jahresbericht des Schweizerischen Eichdienstes hervorgeht. Die im Handel und Geschäftsverkehr eingesetzten Messinstrumente genügen zum weitaus grössten Teil den gesetzlichen Anforderungen. Konsumentinnen und Konsumenten können also davon ausgehen, dass Mengenangaben im Handel auf korrekt eingestellten Waagen oder Tanksäulen beruhen. 86 % aller durch die Kantone zu vollziehenden Kontrollen im gesetzlichen Messwesen sind durchgeführt worden. METAS ist bestrebt, mit gezielten Aktionen und gut definierten Zielen die hohe Vollzugsquote im gesetzlichen Messwesen mindestens zu halten und möglichst noch zu verbessern.

Schwerpunkt vorverpackte Waren

2008 wurde das Augenmerk auf die sogenannten Fertigpackungen gelegt. Fertigpackungen sind vorverpackte Waren, die in Abwesenheit des Konsumenten abgepackt und mit Menge und Preis versehen werden. Die Eichmeister in der Schweiz stellen sicher, dass diese Mengenangaben auch stimmen und kontrollieren deshalb die Hersteller von Fertigpackungen jährlich. Kontrolliert wurden 1220 von rund 1700 registrierten Betrieben, was einer Vollzugsquote von über 70 % entspricht. Bei den Kontrollen wurde besonders darauf geachtet, dass die Mengenangabe nur das Gewicht der Ware (Nettogewicht) wiedergibt ohne dasjenige der Verpackung. Entdeckt ein Eichmeister Fertigpackungen, bei denen unzulässigerweise das Bruttogewicht (Nettogewicht der Ware und Gewicht der Verpackung) in der Mengenangabe enthalten ist, kann er diese Packung für den Verkauf sperren und den Hersteller büssen.

Die Tätigkeit des Schweizerischen Eichdienstes ist eigentlich im Alltag eines jeden Konsumenten, einer jeden Konsumenten präsent. Das wird etwa an der roten Eichmarke auf jeder Waage in einem Lebensmittelgeschäft oder an einer Tanksäule sichtbar


Adresse für Rückfragen

Hanspeter Vaterlaus, Sektion Gesetzliche Metrologie,Bundesamt für Metrologie (METAS); Tel. 031 323 33 04
Gregor Dudle, Sektion Gesetzliche Metrologie, Bundesamt für Metrologie (METAS); Tel. 031 323 32 60


Herausgeber

Eidgenössisches Institut für Metrologie
http://www.metas.ch

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