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Ziel der Schutzmassnahmen im Luftverkehr ist es zu verhindern, dass verbotene Gegenstände (Waffen, Sprengstoffe, gefährliche Gegenstände usw.) auf Flughäfen und in Luftfahrzeuge gelangen und für Anschläge oder Entführungen von Luftfahrzeugen eingesetzt werden. Die Standards der Europäischen Union (EU) im Bereich der Schutzmassnahmen sind gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen in der Schweiz direkt anwendbar. Daher konzentriert sich die Verordnung über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) ausschliesslich auf Aspekte, welche im nationalen Bereich liegen oder zu denen sich das EU-Recht nicht explizit äussert.
Die neuen Anforderungen, die im Rahmen der Revision eingeführt werden, verstärken die Schutzvorkehrungen für Frachtsendungen während der Transportkette vom Versender bis zum Luftverkehrsunternehmen. Ab sofort müssen sich Versender, die den Status «bekannter Versender» («Known Consignor») erwerben wollen, von einer unabhängigen Prüfstelle kontrollieren und zertifizieren lassen. Diese neue Stelle überprüft im Auftrag des BAZL, ob die Versender die für die Frachtsicherheit nötigen Schutzmassnahmen einhalten. Die Einführung dieses zusätzlichen Kontrollelementes ergänzt die Kette der Schutzmassnahmen zwischen Versender und Fluggesellschaft, erhöht die Sicherheit der Zivilluftfahrt und stärkt die wirtschaftliche Bedeutung des Frachtverkehrs.
Gleichzeitig mit der Einführung der neuen Massnahmen wurde die VSL präzisiert. So wurden beispielsweise die Regelungen bezüglich der Schutzanforderungen auf kleineren Flugplätzen, bei welchen auf Grund einer Risiko- und Bedrohungsanalyse eine geringere Gefährdung besteht, näher ausgeführt.