Einheitliches Recht für internationale Seefrachtverträge
Bern, 02.09.2009 - Der Bundesrat unterstützt die Schaffung einheitlichen Rechts für internationale Seefrachtverträge. Er hat am Mittwoch das neue Uno-Übereinkommen über Seefrachtverträge genehmigt und einen Vertreter des Bundesamts für Justiz ermächtigt, das Übereinkommen am 23. September 2009 in Rotterdam zu unterzeichnen.
Das unter Schweizer Beteiligung ausgehandelte Uno-Übereinkommen ersetzt die bisherigen Verträge und schafft einheitliches Recht für internationale Seefrachtverträge. Zudem basiert das neue Übereinkommen auf einem neuen Ansatz: Es regelt nicht nur reine Seebeförderungen, sondern erfasst auch multimodale Transporte, was angesichts der zunehmenden "Containerisierung" des Handels von Bedeutung ist.
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