Bund verlängert Fristen für Subventionen an Altlastensanierungen bei Schiessanlagen

Bern, 15.09.2009 - Bald gelten längere Fristen für Bundesabgeltungen an die Altlastensanierung von Schiessanlagen: für Anlagen in Grundwasserschutzzonen bis Ende 2012, für die übrigen bis Ende 2020. Pauschal werden dabei pro Scheibe 8000 Franken abgegolten. Die entsprechende Änderung des Umweltschutzgesetzes wurde per 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt. Das Parlament hatte die Fristverlängerung im März 2009 beschlossen.

In der Schweiz gibt es rund 6000 Kugelfänge, bei denen seit Jahrzehnten durch den Schiessbetrieb jedes Jahr mehrere hundert Tonnen Blei sowie etwa 20 Tonnen stark giftiges Antimon in den Boden gelangten. Während in den letzten Jahren zwei Drittel der Anlagen stillgelegt oder mit künstlichen Kugelfängen ausgerüstet wurden, gelangen diese Stoffe bei knapp 2000 Schiessanlagen immer noch in den Boden. Die Schwermetalle gefährden vor allem das Grundwasser, bei mehreren hundert Anlagen sogar unmittelbar das Trinkwasser.

Die meisten der 6000 Anlagen gelten umweltrechtlich als Altlasten und müssen deshalb in den nächsten 20 Jahren saniert werden. Die Kosten dafür werden sich auf rund 900 Millionen Franken belaufen. Nach geltendem Umweltschutzgesetz werden den Kantonen an diese Altlastensanierungen Bundesabgeltungen im Umfang von 40% der anrechenbaren Kosten gewährt, wenn nach dem 1. November 2008 nicht mehr ins Erdreich geschossen wurde. Bei noch betriebenen Kugelfängen hätte diese Frist durch die Stilllegung der Anlagen oder durch die Umrüstung auf künstliche Kugelfänge eingehalten werden können. Diese Frist hat sich für Gemeinden und Schützenvereine aber eindeutig als zu kurz erwiesen. Insbesondere konnten die bloss zwei Anbieterfirmen die Umrüstungen auf künstliche Kugelfangsysteme nicht fristgerecht durchführen. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative hatte das Parlament am 20. März 2009 beschlossen, das Umweltschutzgesetz zu ändern und die Frist gestaffelt zu verlängern:

  • bis Ende 2012 für Schiessanlagen in Grundwasserschutzzonen, um der ökologischen Dringlichkeit Rechnung zu tragen;
  • bis Ende 2020 für Anlagen in den übrigen Gebieten.

Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hat entschieden, das geänderte Umweltschutzgesetz per 1. Oktober 2009 in Kraft zu setzen.

Künftig beträgt die Abgeltung des Bundes an die Kantone pro Scheibe pauschal 8000 Franken. Damit wird der Verwaltungsaufwand bei der Altlastensanierung von 300-m-Schiessanlagen - den Standardanlagen in der Schweiz - möglichst klein gehalten.

Für den Altlastenfonds des Bundes werden zusätzliche Kosten von bis zu 120 Millionen Franken für die Altlastensanierung der knapp 2000 noch betriebenen Schiessanlagen anfallen. Dank der gestaffelten Fristverlängerung ist der Mehraufwand in den nächsten Jahren aber voraussichtlich ohne Erhöhung der Abgaben in den Altlastenfonds verkraftbar.


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