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Die am 10. September 2009 unterzeichnete Richtlinie für den Einsatz von Triebfahrzeugführern und -führerinnen schweizerischer und deutscher Eisenbahnunternehmen auf dem gesamten Netz des anderen Landes reduziert den administrativen Aufwand für Zulassungen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erleichterung des internationalen Einsatzes von Lokomotivpersonal. Als nächsten Schritt nehmen die beiden Behörden die gegenseitige Anerkennung der Ausweise der Triebfahrzeugführenden an die Hand.
Der grenzüberschreitende Einsatz von Fahrzeugen zwischen der Schweiz und Deutschland hat eine grosse Bedeutung. Entsprechend wird mit der Unterzeichnung einer zweiten Richtlinie auch die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen im grenznahen Verkehr Deutschland - Schweiz vereinfacht.
Mit den beiden Richtlinien zur ,Cross Acceptance" unterstützen die beiden nationalen Sicherheitsbehörden BAV und EBA die europäischen Harmonisierungsvorgänge im Eisenbahnbereich. Diese Harmonisierung ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche, europaweite Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.