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Der Bund erhebt auf allen in der Schweiz verkauften Treibstoffen eine Steuer und einen Zuschlag. Auch die Flugtreibstoffe unterstehen dieser Steuerpflicht. Ausgenommen ist einzig das Kerosin für kommerzielle Flüge ins Ausland – dies aufgrund einer Konvention der UNO-Luftfahrtorganisation, der auch die Schweiz angehört. Die Erträge aus der Besteuerung der Flugtreibstoffe fliessen einerseits in die Bundeskasse, anderseits kommen sie dem Strassenbaufonds zugute. Die Aufteilung der Mittel präsentiert sich wie folgt: Die eine Hälfte des Reinertrags für die Bundeskasse, die andere Hälfte und der gesamte Zuschlag für den Strassenverkehr. Die Luftfahrt, von der die Erträge stammen, geht heute leer aus.
Dies wollen Bundesrat und Parlament ändern: Mit einer Anpassung der Verfassung soll die Voraussetzung geschaffen werden, damit jene Erträge aus der Kerosinbesteuerung, die heute dem Strassenverkehr zugute kommen, künftig in die Luftfahrt zurückfliessen. Der Anteil für die Bundeskasse soll unverändert bleiben. Dadurch könnten von den jährlich rund 60 Millionen Franken an Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung deren 40 Millionen für die Luftfahrt Verwendung finden.
Mit diesen Mitteln kann der Bund einen Beitrag leisten an günstige Rahmenbedingungen für die Schweizer Luftfahrt und deren Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Dies entspricht den Zielen, die der Bundesrat in seinem luftfahrtpolitischen Bericht von 2004 festgelegt hatte.
Die Einnahmen aus der Flugtreibstoffbesteuerung sollen künftig drei Zwecken dienen:
Die Neuregelung leistet einen Beitrag, um den Flugverkehr insgesamt sicherer und umweltfreundlicher zu machen. Davon profitieren können auch Passagiere, könnten doch insbesondere die finanziellen Beiträge an die Flugsicherung zu einer leichten Senkung der Gebühren führen.
Die Beiträge aus der Kerosinbesteuerung helfen den Regionalflugplätzen zudem, die Kosten für die Flugsicherung zu decken. Denn aufgrund neuer internationaler Regeln und aus Gründen der Kostentransparenz wird es künftig nicht mehr möglich sein, die Flugsicherung auf den kleineren Regionalflugplätzen aus den Gebühreneinnahmen der Flugsicherung auf den grossen Landesflughäfen zu finanzieren. Die Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen müsste aus anderen Quellen finanziert oder eingestellt werden. Dies könnte im Extremfall zur Schliessung von Regionalflugplätzen führen, was nicht im Interesse des Bundes wäre.
Mit Blick auf das Verursacherprinzip ist es auch folgerichtig, die Steuereinnahmen auf den Flugtreibstoffen für Aufwendungen einzusetzen, welche die Luftfahrt verursacht. Damit kann die bisherige Ungleichbehandlung von Strassen- und Luftverkehr aufgehoben werden. Die Konsequenzen für den Strassenverkehr wiederum sind marginal: Durch die Verwendung der rund 40 Millionen Franken für die Luftfahrt verringern sich die Mittel des Strassenbaufonds um gerade mal 1,3 Prozent.