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Die bisher nur teilweise auf einer kostenpflichtigen CD Rom erhältliche INTERPOL Datenbank umfasst rund 34'000 weltweit als gestohlen gemeldete Kunstwerke und ist seit Mitte August 2009 für die Öffentlichkeit unter www.interpol.int/Public/WorkOfArt online zugänglich.
Die Aufschaltung ermöglicht sowohl Behörden wie auch Kunsthändlern und Sammlern oder weiteren interessierten Kreisen weltweit ständig aktualisierte Informationen über als gestohlen gemeldete Kunstwerke zu erhalten.
Das BAK hat die Online-Schaltung mit einem finanziellen Beitrag unterstützt, da ein erleichterter Zugang für die Öffentlichkeit zu Informationen über die (un)rechtmässige Herkunft von Kulturgütern auch zur Stärkung des legalen Handels mit Kulturgütern beiträgt.
In der Schweiz untersteht seit dem Inkrafttreten des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) 2005 der Handel mit Kulturgütern besonderen Sorgfalts- und Überprüfungspflichten im Bezug auf deren Herkunft. In den ersten Jahren konnte eine gute Beachtung dieser Vorschriften durch die betroffenen Kreise festgestellt werden. Wer ohne Rücksicht auf diese Pflichten mit gestohlenen Kulturgütern handelt, wird bestraft.
Mit dem nun verfügbaren direkten Online-Zugriff auf die INTERPOL-Datenbank wird eine vereinfachte Möglichkeit einer Überprüfung eines Objektes im Vorfeld einer Übertragung eines Kulturgutes zu Verfügung gestellt.
In den ersten Wochen seit der Aufschaltung konnten positive Erfahrungen gemacht werden: Bereits wurden über 400 Ersuchen um Zugriff auf die Datenbank aus 52 Ländern stattgegeben. Die Schweiz ist ebenfalls bereits relativ gut vertreten. Als gestohlen gemeldete Kulturgüter werden von den kantonalen Polizeistellen via die Bundespolizei (FEDPOL) an die Interpol-Datenbank gemeldet.
Bei den bisher registrierten Nutzern handelt es sich um Behörden, Museen, NGO’s, Universitäten aber auch professionelle Kunsthändler und Sammler. Über 800 Recherchen wurden unter der Nutzung des Online-Zugriffs bis heute weltweit durchgeführt.