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Der Kongress des Weltpostvereins (WPV) findet alle vier Jahre statt. Nach Bukarest tagte der 24. Kongress im letzten Jahr - vom 23. Juli bis am 12. August 2008 - in Genf. Unter den Teilnehmern befand sich auch die Schweiz, die gleichzeitig das Fürstentum Liechtenstein vertrat.
Heute nun hat der Bundesrat die damals unterzeichneten Übereinkünfte ratifiziert. Gemäss Postorganisationsgesetz ist er zuständig, Staatsverträge über das Postwesen mit dem Ausland abzuschliessen. Am 1. Januar 2010 treten die Verfassung, die allgemeine Verfahrensordnung, der Weltpostvertrag und das Übereinkommen über Postzahlungsdienste für die Mitgliedstaaten in Kraft. Regelmässig werden diese Übereinkommen an die neusten Entwicklungen im Postwesen angepasst. Ziel ist es unter anderem, die postalische Qualität der Grundversorgung auf einem möglichst hohen Niveau zu behalten oder zu verbessern.
Eine wesentliche Neuerung dürfte das neue Übereinkommen über Postzahlungsdienste sein. Der Postzahlungsverkehr auf Papier wird künftig durch den elektronischen Geldverkehr ersetzt. Das heisst, dass die postalischen Grundversorger weltweit die Möglichkeit haben, diesen Geldtransfer auf einer multilateralen Basis abzuwickeln.
Am Kongress in Genf wurde zudem die Schweiz im Rat für Postbetrieb (CEP) bestätigt. Auch wurde die weltweite Strategie, welche die Ziele des WPV und die Prioritäten für die nächsten vier Jahre festlegt, verabschiedet. Der Weltpostverein wurde 1874 gegründet und regelt bis heute die internationale Zusammenarbeit der Postbehörden und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs. Hauptsitz des WPV, dem 191 Mitgliedstaaten angehören, ist Bern.