Beginn Inhaltsbereich
Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POPs) sind toxische, schwer abbaubare Stoffe, die sich in lebenden Organismen - und damit auch im menschlichen Organismus - anreichern und Krebs sowie Störungen des Hormon- und des Fortpflanzungssystems verursachen können.
Bei der Mehrheit der neu durch das Stockholmer Übereinkommen (POP-Konvention) geregelten Stoffen ist die Kompatibilität der schweizerischen Gesetzgebung mit den internationalen Bestimmungen bereits gewährleistet. Allerdings gehen die beschlossenen internationalen Massnahmen einen Schritt weiter als die Vorschriften der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Zwei Substanzen, nämlich Pentachlorbenzol und Perfluoroctansulfonat (PFOS) müssen neu in die ChemRRV aufgenommen werden. Ein Regelungsentwurf zu PFOS, der im Oktober 2008 im Zuge der Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an die EU-Bestimmungen erarbeitet wurde, muss geändert werden. Für zwei bromierte Flammschutzmittel - deren Verwendung hierzulande bereits verboten ist - muss zudem das auf internationaler Ebene vorgesehene Herstellungsverbot im Schweizer Recht verankert werden.
Die Anpassung der Verordnung an das internationale Recht hat keine Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Kantone. Da die Europäische Union ebenfalls dem Stockholmer Übereinkommen beigetreten ist, dürfte die Konformität des EG-Rechts mit dem Schweizerischen bezüglich der 9 neuen Substanzen gewährleistet sein.