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Am 12. Juni 2009 verabschiedeten die eidgenössischen Räte eine Teilrevision des CO2-Gesetzes: Ab 2010 werden über die Dauer von 10 Jahren jährlich maximal 200 Mio. Franken aus den Einnahmen der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für die Finanzierung von CO2-wirksamen Massnahmen im Gebäudebereich eingesetzt. Davon fliessen mindestens zwei Drittel in die Förderung energetischer Sanierungen bei bestehenden Wohn- und Dienstleistungsgebäuden. Maximal ein Drittel der Fördermittel werden in die Förderung erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik fliessen.
Mit der Änderung der CO2-Verordnung werden die Umsetzungsmodalitäten für die vorgesehene Förderung von energetischen Sanierungen bestehender Wohn- und Dienstleistungsgebäude festgelegt, um die notwendige Rechtssicherheit für die Kantone und die Investoren zu schaffen. Die Finanzhilfen für dieses Gebäudeprogramm werden an die Kantone ausgerichtet. Die Modalitäten werden in einer Programmvereinbarung mit den Kantonen vereinbart.
Die Anhörung richtet sich an die Kantone und weitere interessierte Kreise und läuft bis zum 30. November 2009.