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Das Bundesverwaltungsgericht hat drei gegen die Erhöhung der LSVA vom 1.1.2008 gerichtete Beschwerden gutgeheissen. Das Urteil liegt seit heute vor. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Beschwerdeführer: Die Erhöhung vom 1.1.2008 verstosse gegen die Vorgabe, wonach der Ertrag der Abgabe die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht übersteigen dürfe.
Das UVEK bedauert diesen Entscheid. Die LSVA ist ein zentrales Element der Verlagerungspolitik, welche die Schweizer Stimmberechtigten an der Urne mehrfach bestätigt haben. Der mit der dritten und letzten Erhöhung angestrebte Durchschnittswert von Fr. 325.- auf der Referenzstrecke Basel-Chiasso stand im Mittelpunkt der Volksabstimmung im Jahr 1998 und wurde somit von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern abgesegnet. Zudem haben sie auch die schrittweise Erhöhung der LSVA ausdrücklich gutgeheissen.
Die LSVA hat massgeblich zu einer Effizienzsteigerung im Transportgewerbe beigetragen und einen wesentlichen Beitrag zur Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene geleistet. Um das von der Verfassung vorgegebene Ziel der Verkehrsverlagerung zu erreichen, ist zusätzlich auf neue Instrumente zu setzen, allen voran auf die so genannte Alpentransitbörse.
Das UVEK prüft, wie sich die Mindereinnahmen auf die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen auswirken würden. Es analysiert die schriftliche Urteilsbegründung und entscheidet danach zusammen mit dem Finanzdepartement darüber, ob das Urteil vor Bundesgericht angefochten wird.