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Digitale UKW-Verbreitung von Lokalradios

Bern, 04.11.2009 - Ab Anfang nächsten Jahres können analog über UKW verbreitete Lokalradios weitere Programme auch digital auf diesen Frequenzen ausstrahlen. Der Bundesrat hat heute grünes Licht für Verordnungsänderungen im Radio- und Fernsehbereich gegeben.

Neben ihren bereits analog ausgestrahlten Programmen können Lokalradios ab 1. Januar 2010 über UKW eigene Zusatzprogramme, ein Programm eines anderen Veranstalters oder gewisse zusätzliche Dienste digital verbreiten.

Digitale Technologien wie das in den USA bereits in Betrieb genommene HD-Radio oder das in Deutschland entwickelte System DRM+ erhöhen die Kapazität des UKW-Bandes beträchtlich, da sie die Ausstrahlung von bis zu 4 Radioprogrammen auf einer analogen Frequenz ermöglichen. Mit der Zulassung dieser neuen Verbreitungsarten will der Bundesrat die Rahmenbedingungen für Lokalradios verbessern: sofern sie dies wünschen, werden die Lokalradios künftig ihr Programmangebot mit relativ bescheidenen Investitionen erweitern können. Durch diese Neuerung kommt die Öffentlichkeit in den Genuss einer breiteren Programmpalette. Damit wird die Grundlage für den zukünftigen Markteintritt von Radioempfängern geschaffen, mit denen UKW-Signale digital empfangen werden können.

Die digitale Nutzung des UKW-Bandes eignet sich in erster Linie für die Ausstrahlung von Radioprogrammen in kleineren Versorgungsgebieten. Für die Verbreitung von Radioprogrammen auf regionaler Ebene erachtete der Bundesrat schon vor längerer Zeit eine andere digitale Technologie als geeigneter: DAB(+).

Ausserdem hat der Bundesrat beschlossen, Fernmeldedienstanbieterinnen, die nur Radio- und Fernsehprogramme über Leitungen verbreiten und weniger als 5000 Kundinnen und Kunden haben, von der Meldepflicht zu befreien. Diese Massnahme, die am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, betrifft hauptsächlich Gemeinden, die ihr eigenes Kabelfernsehnetz betreiben.

Adresse für Rückfragen:

Medienstelle BAKOM, 032 327 55 50

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