Bundeskanzlei

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Bund legt Vorgaben für Abfallimporte und -exporte fest

Bern, 11.11.2009 - Die Vorgaben für den Import und Export von Abfällen sowie zur Ablagerung von Abfällen auf Deponien sind präzisiert worden: Der Bundesrat hat am 11. November 2009 die Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) beschlossen. Gleichzeitig ist die Technische Verordnung über Abfälle im Bereich der Abfallablagerung auf Deponien angepasst worden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft. Die Anpassung der VeVA war nötig, weil sich in den letzten Jahren auf internationaler und nationaler Ebene wichtige Grundlagen beim Verkehr mit Abfällen geändert haben.

Die Globalisierung des Abfallmarkts erfordert klare Vorgaben für die Bewilligungen des Bunds für Abfallimporte und -exporte im Rahmen der Basler Konvention. Zudem hat die Europäische Gemeinschaft am 12. Juli 2007 die neue Abfallverbringungsordnung in Kraft gesetzt, welche die Verfahren im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen stark beeinflusst.

Die Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) trägt den EU-Regelungen Rechnung. In der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) sind neu für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien die bis anhin fehlenden Kriterien definiert. Damit sind die Anforderungen in der ganzen Schweiz harmonisiert und es ist sichergestellt, dass keine gefährlichen Abfälle aus Altlastensanierungen unbehandelt auf Deponien abgelagert werden.

Die wichtigsten Änderungen der VeVA:

  • Das Umweltschutzgesetz verlangt, dass Abfälle umweltverträglich und soweit möglich und sinnvoll im Inland entsorgt werden. Es ist nun festgelegt, welche Abfälle im Inland zu entsorgen sind.
  • Das schweizerische Verfahren für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen ist jenem der EU angepasst. Das BAFU koordiniert künftig die Bewilligungsverfahren direkt mit den Behörden der EU- Mitgliedstaaten.
  • Es dürfen zukünftig Abfälle auch nach den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien ausgeführt werden, sofern die Entsorgung umweltverträglich ist.
  • Die Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen wurde angepasst.

Die wichtigsten Änderungen der TVA:

In der TVA sind nun die fehlenden Kriterien (Grenzwerte und Positivlisten) für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien festgelegt. Dies soll die Verwertung von Abfällen fördern und die Qualität der abzulagernden Abfälle verbessern. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass grundsätzlich nur noch Abfälle auf Deponien abgelagert werden, bei denen verwertbare oder heikle Substanzen bereits abgetrennt wurden. Denn in den letzten 20 Jahren hat sich die Abfallwirtschaft stark verändert. So werden heute beispielsweise keine Siedlungsabfälle mehr abgelagert, hingegen fällt auf Deponien zunehmend mehr Altlastenmaterial an.

Der Bundesrat hat am 11. November 2009 die Revision der VeVA und der TVA beschlossen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft.

Adresse für Rückfragen:

Hans-Peter Fahrni, Chef der Abteilung Abfall und Rohstoffe, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 322 93 28
Christoph Wenger, stv. Chef der Abteilung Abfall und Rohstoffe, BAFU, Tel. 031 322 93 71

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Internet: http://www.uvek.admin.ch/index.html?lang=de

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