Beginn Inhaltsbereich
Die Globalisierung des Abfallmarkts erfordert klare Vorgaben für die Bewilligungen des Bunds für Abfallimporte und -exporte im Rahmen der Basler Konvention. Zudem hat die Europäische Gemeinschaft am 12. Juli 2007 die neue Abfallverbringungsordnung in Kraft gesetzt, welche die Verfahren im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen stark beeinflusst.
Die Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) trägt den EU-Regelungen Rechnung. In der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) sind neu für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien die bis anhin fehlenden Kriterien definiert. Damit sind die Anforderungen in der ganzen Schweiz harmonisiert und es ist sichergestellt, dass keine gefährlichen Abfälle aus Altlastensanierungen unbehandelt auf Deponien abgelagert werden.
Die wichtigsten Änderungen der VeVA:
Die wichtigsten Änderungen der TVA:
In der TVA sind nun die fehlenden Kriterien (Grenzwerte und Positivlisten) für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien festgelegt. Dies soll die Verwertung von Abfällen fördern und die Qualität der abzulagernden Abfälle verbessern. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass grundsätzlich nur noch Abfälle auf Deponien abgelagert werden, bei denen verwertbare oder heikle Substanzen bereits abgetrennt wurden. Denn in den letzten 20 Jahren hat sich die Abfallwirtschaft stark verändert. So werden heute beispielsweise keine Siedlungsabfälle mehr abgelagert, hingegen fällt auf Deponien zunehmend mehr Altlastenmaterial an.
Der Bundesrat hat am 11. November 2009 die Revision der VeVA und der TVA beschlossen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft.