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Neu werden unter anderem zweijährige Bestellverfahren statt der bisher einjährigen eingeführt. Zudem soll eine minimale Wirtschaftlichkeit im zu bestellenden Verkehr verlangt werden. Es wird aber kein Abbau des Service Public angestrebt. Der Bundesrat erachtet es als Aufgabe des Bundes, für einen in der gesamten Schweiz genügenden Service Public zu sorgen, ein Abbau steht nicht zur Diskussion. Gleichzeitig ist der Bund gezwungen, seine Mittel für den öffentlichen Verkehr effizient einzusetzen. Damit soll der Regionalverkehr gestärkt und somit der Service Public landesweit sichergestellt werden.
Auf die Randregionen wird besonders Rücksicht genommen, indem die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwicklung benachteiligter Landesgegenden bei der Festlegung der Kriterien der minimalen Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Die Kriterien der minimalen Wirtschaftlichkeit werden in einer Richtlinie des BAV festgelegt.
Bereits am vergangenen Mittwoch hatte der Bundesrat 20 weitere Verordnungen aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs angepasst . Damit konkretisiert er unter anderem die vom Parlament verabschiedeten Gesetze aus der Bahnreform 2 (erstes Teilpaket, Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr RöVE).