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Die Förderung und Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung auf lokaler Ebene (Kantone, Gemeinden, Regionen) ist ein Eckpunkt der „Strategie Nachhaltige Entwicklung“, die 2002 vom Bundesrat verabschiedet wurde. In der Strategie fällt den lokalen Gemeinwesen eine wichtige Rolle zu. Der Bundesrat hat im Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eine Anlauf- und Koordinationsstelle für die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz geschaffen. In diesem Rahmen wurde von der Eidgenossenschaft zusammen mit der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV) das „Forum Nachhaltige Entwicklung“ ins Leben gerufen. Hier finden Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Akteuren statt. So wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die laufenden Agenda-21-Prozesse in den 140 Gemeinden und 14 Kantonen langfristig zu verankern. Diese Prozesse werden durch die Auflösung des „Vereins Lokale Agenda 21“ nicht tangiert.
Der Bund ermutigt und unterstützt weiterhin die Kantone und Gemeinden, Agenda-21-Prozesse durchzuführen. Langfristig sollen die Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung in die tägliche Verwaltungstätigkeit integriert werden und die Politik mitprägen. Zahlreiche Aktivitäten stärken den Orientierungsrahmen für die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung. Beispielsweise die Festlegung von Qualitätskriterien, Indikatoren zur Messung der Nachhaltigen Entwicklung in Kantonen und Städten oder Instrumente zur Nachhaltigkeitsbeurteilung von Projekten.