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Am 24. Juni 2009 hatte der Bundesrat die strengeren Verbrauchsvorschriften im Rahmen einer Revision der Energieverordnung verabschiedet. Sie entsprechen weitgehend den Regelungen der Europäischen Union und gelten für alle neu hergestellten oder in die Schweiz importierten Geräte.
Was die Lagerbestände an nicht-konformen Geräten betrifft, hat das BFE heute eine Übergangsregelung beschlossen. Betroffen sind gemäss Angaben der Schweizer Hersteller, Importeure und Händler etwa 3% der Lagerbestände mit einem Warenwert von über 100 Millionen Franken. Sie entsprechen den neuen Vorschriften nicht, weichen in den meisten Fällen aber nur geringfügig davon ab. Aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Sicht ist es nicht sinnvoll, diese neuen Geräte an die Hersteller zurückzuschieben oder sie zu vernichten. Die vom BFE erlassene Übergangsregelung ermöglicht den Abverkauf dieser nicht-konformen Lagerbestände:
Die Schweizer Elektrogerätebranche - Hersteller, Importeure und Händler - begrüssen es, dass strengere Energievorschriften für Elektrogeräte eingeführt und diese künftig unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts weiter verschärft werden. Dies führt zu periodischen Anpassungen der Energieverordnung. Da einheitliche, europäisch abgestimmte Regelungen im Sinne von Wirtschaft und Konsumenten sind, plädiert die Branche dafür, dass die Schweiz künftig bei der Erarbeitung der Ecodesign-Vorschriften der EU mitarbeiten und diese dann jeweils in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen soll.
Die Schweizer Elektrogerätebranche sieht sich ausserdem in der Pflicht, ihre Kommunikationsaktivitäten zu den Themen Energieeffizienz und Energieverbrauch zugunsten einer umfassenden Kundeninformation weiter auszubauen.