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Gegen die Tariferhöhung bei der LSVA vom 1. Januar 2008 hatten rund 5000 Fahrzeughalter Einsprache erhoben. Die Oberzolldirektion hatte die Einsprache in drei Fällen abgewiesen und die übrigen Verfahren sistiert. Die abgewiesenen Einsprachen wurden daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen. Dieses hat die Beschwerden am 21. Oktober 2009 gutgeheissen.
Das EFD und das UVEK haben die Urteilsbegründung überprüft und entschieden, das Urteil an das Bundesgericht weiter zu ziehen.
Ungeachtet des Weiterzugs an das Bundesgericht und ohne dem letztinstanzlichen Urteil vorzugreifen erhebt die Oberzolldirektion ab sofort nur noch den Tarif, der vor der Erhöhung der LSVA gültig gewesenen war. Damit wird die Sofortmassnahme, die am 4. November 2009 für ausländische Fahrzeuge getroffenen worden war, auch auf die inländischen Fahrzeuge angewendet.
Die beiden Departemente werden offene Fragen, die sich aus dieser Sachlage ergeben, prüfen. Im Falle eines Urteils zu Gunsten des Bundes wird insbesondere die Frage eines Nachbezugs der jetzt herabgesetzten Tarife zu klären sein.