EFD und UVEK fechten LSVA-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an

Bern, 18.11.2009 - Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ziehen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur LSVA an das Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich am 21. Oktober 2009 gegen die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die 2008 wirksam geworden war, entschieden. Ab sofort erhebt die Oberzolldirektion die Abgabe nach dem Tarif, der vor der Erhöhung gültig gewesen war.

Gegen die Tariferhöhung bei der LSVA vom 1. Januar 2008 hatten rund 5000 Fahrzeughalter Einsprache erhoben. Die Oberzolldirektion hatte die Einsprache in drei Fällen abgewiesen und die übrigen Verfahren sistiert. Die abgewiesenen Einsprachen wurden daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen. Dieses hat die Beschwerden am 21. Oktober 2009 gutgeheissen.

Das EFD und das UVEK haben die Urteilsbegründung überprüft und entschieden, das Urteil an das Bundesgericht weiter zu ziehen.

Ungeachtet des Weiterzugs an das Bundesgericht und ohne dem letztinstanzlichen Urteil vorzugreifen erhebt die Oberzolldirektion ab sofort nur noch den Tarif, der vor der Erhöhung der LSVA gültig gewesenen war. Damit wird die Sofortmassnahme, die am 4. November 2009 für ausländische Fahrzeuge getroffenen worden war, auch auf die inländischen Fahrzeuge angewendet.

Die beiden Departemente werden offene Fragen, die sich aus dieser Sachlage ergeben, prüfen. Im Falle eines Urteils zu Gunsten des Bundes wird insbesondere die Frage eines Nachbezugs der jetzt herabgesetzten Tarife zu klären sein.


Adresse für Rückfragen

Hans-Peter Wirth, Chef Sektion LSVA 2 der Eidg. Zollverwaltung, Tel. 031 323 42 08


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