Das Schengen-Informationsaustauschgesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft

Bern, 30.11.2009 - Am 1. Januar 2010 tritt das Bundesgesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der Schengen-Staaten in Kraft. Es soll den Austausch von Informationen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten vereinfachen und beschleunigen.

Das Gesetz über den Informationsaustausch mit Schengen-Staaten (SIaG) hat den Zweck, den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss über die Vereinfachung des Austausches von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten ins nationale Recht umzusetzen. Dieses Gesetz wurde am 12. Juni 2009 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

Der Zweck des SIaG ist es, Information zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten einfacher und schneller auszutauschen. Das Gesetz legt die Form- und Verfahrensvorschriften fest, nach denen die zuständigen Behörden der Schengen-Staaten Informationsersuchen stellen und beantworten dürfen. Wird beispielsweise der Schweiz ein dringliches Ersuchen gestellt, muss dieses grundsätzlich innerhalb von acht Stunden beantwortet werden.

Das SIaG schreibt vor, dass Informationen, die beim Eintreffen eines Ersuchens aus einem Schengen-Staat bei den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden oder denjenigen des Bundes vorhanden sind, bekannt gegeben werden dürfen. Dies kommt den Behörden vor allem bei Ermittlungen in Fällen von schwerwiegenden Straftaten zugute. Verbessert wird auch der sogenannte spontane Informationsaustausch: Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten sind dazu verpflichtet, einander unaufgefordert Information zur Verfügung zu stellen, die zur Verhütung und Verfolgung solcher Straftaten wie z. B. Menschenhandel, Kinderpornographie, Terrorismus oder Korruption von Bedeutung sein könnten.

Der Informationsaustausch in der Schweiz, aber auch im Ausland, unterliegt den jeweiligen geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Datenbearbeitung und den Informationsaustausch.


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