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Das BAZL hatte im vergangenen Februar bei einer Inspektion auf dem Flugplatz Samedan festgestellt, dass die Schneeräumung nicht den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) entsprach. Die neben der Piste vorhandenen Schneemauern waren zu nahe und zu hoch. Das Amt verlangte deshalb vom Flugplatz, die Schneemauern abzutragen und untersagte aus Sicherheitsgründen die Benutzung der Piste, bis die Arbeiten ausgeführt waren.
Der Flugplatz erfüllte zwar die Auflage des BAZL, reichte jedoch im Nachhinein Beschwerde dagegen beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Gericht stützte die Sicherheitsphilosphie des BAZL im Grundsatz, verlangte allerdings, bei der Regelung für die Schneeräumung die besonderen lokalen Verhältnisse in Samedan zu berücksichtigen.
In der Zwischenzeit hat der Flugplatz nach Gesprächen mit dem BAZL ein Konzept für die künftige Schneeräumung unterbreitet. Dieses entspricht den internationalen Vorgaben und enthält ein Profil für die Schneemauern seitlich der Piste, das sich am vom BAZL im letzten Februar verlangten orientiert. Das Schneeräumungskonzept bietet die Grundlage, um auf dem Flugplatz Samedan einen sicheren Winterbetrieb zu gewährleisten. Deshalb hat das BAZL das Konzept genehmigt und für den Einsatz freigegeben.