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Die Abwasserreinigungsanlagen (ARA), die ursprünglich gebaut wurden, um die Nährstoffe im Abwasser zu eliminieren, entfernen organischen Spurenstoffe wie chemische Produkte des täglichen Gebrauchs, Medikamente oder Biozide nur teilweise oder überhaupt nicht. Diese Mikroverunreinigungen gelangen mit dem geklärten Abwasser in die Fliessgwässer und Seen, wo sie der Wasserflora und -fauna schaden und die Qualität der Trinkwasserreserven belasten.
Basierend auf die Resultate des Projekts MicroPoll und die vom Bundesamt für Umwelt (siehe neben stehenden Link) erarbeitete Strategie, schlägt das UVEK vor, eine neue Anforderungen zu den Mikroverunreinigungen in die Gewässerschutzverordnung aufzunehmen. Die ARA sollten für im Abwasser enthaltenen Mikroverunreinigungen eine 80 Prozentige Entfernung erreichen . Damit würde sich die Reinigungsleistung mehr als verdoppeln. Mit einer Aufrüstung von 100 der insgesamt 700 ARA in der Schweiz in den nächsten Jahren kann dieses Ziel erreicht werden.
Prioritär sind drei Kategorien von ARA aufzurüsten:
Die Verordnung sieht vor, dass die erste und zweite Kategorie der ARA bis 2018 und die dritte Kategorie bis 2022 aufgerüstet werden muss. Danach wird das Abwasser von 3,7 Millionen Einwohnern - also rund der Hälfte der Schweizer Bevölkerung - durch ein weitergehendes Reinigungsverfahren zur Entfernung von Spurenstoffe behandelt. Der Eintrag von Mikroverunreinigungen wird dadurch um 50% reduziert, was einen ausreichenden Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet. Den Kantonen wird ein Vorgehen vorgeschlagen, mit dem die zu ergreifenden Massnahmen möglichst genau festlegt werden (siehe Kasten).
Finanzierung
Die erforderlichen Investitionskosten werden auf 1,2 Milliarden Franken geschätzt. Nach Abschluss der Arbeiten werden sich die zusätzlichen Gesamtkosten auf 130 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Damit würden sich die Kosten für die Abwasserentsorgung um rund 6 Prozent erhöhen. Diese Kosten werden nach dem Verursacherprinzip durch die Inhaber der ARA über die Abwassergebühren (im Wasserpreis enthalten) für Haushalte und andere Benutzer finanziert.
KASTEN
Wie werden die Massnahmen in den Kantonen bestimmt?
Die von den Massnahmen betroffenen ARA werden von den Kantonen nach folgendem Vorgehen bezeichnet:
Die Gemeinden können auch beschliessen, eine ARA aufzuheben, wenn diese den Anforderungen nicht mehr entspricht. Das Abwasser kann mit einer Verbindungsleitung an eine in der Nähe liegende Anlage angeschlossen werden, für die Entfernung von Mikroverunreinigungen ausgerüstet ist. Die zusätzlichen Kosten für die Verfahren zur Entfernung von Mikroverunreinigungen sind pro Menge behandeltes Abwasser für eine grosse Anlage günstiger im Vergleich zu kleineren Anlagen.