Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen: Vierter Bericht der Schweiz

Bern, 04.12.2009 - Der Bundesrat hat den vierten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Charta) gutgeheissen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Sprachenpolitik in der Schweiz und thematisiert insbesondere die Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen. Weiter nimmt er Stellung zu den sprachpolitischen Empfehlungen des Minister- und Expertenkomitees des Europarates.

Der Bericht nimmt Stellung zu den Empfehlungen des Ministerkomitees, das namentlich die Kantone Tessin und Graubünden aufgefordert hatte, das Italienische und Rätoromanische zu fördern. Der Kanton Graubünden antwortet, dass es sich bei der Einführung von Rumantsch Grischun in den Bündner Schulen um ein in der Umsetzungsphase befindliches Pilotprojekt handelt. Auf die Empfehlung, Rätoromanisch in den öffentlichen Bereichen des Kantons Graubünden anzuwenden, antworten die Bündner Behörden, dass das kantonale Sprachengesetz die Gleichheit der drei Amtssprachen des Kantons (Italienisch, Deutsch und Rätoromanisch) gewährleistet.

Das Ministerkomitee empfiehlt den Schweizer Behörden auch, den Dialog mit der jenischsprachigen Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Der Bund antwortet, er unterstütze ein von den Jenischen selbst realisiertes Projekt zur Förderung und Erhaltung der jenischen Sprache und Kultur.

Die Schweiz hat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Charta) 1997 ratifiziert. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, alle drei Jahre einen Bericht vorzulegen. Die Berichte der Schweiz haben eine Reihe von Empfehlungen des Expertenkomitees des Europarats veranlasst. Das Ministerkomitee hat im März 2008 den Bericht mit drei eigenen Empfehlungen verabschiedet. Der vierte Bericht der Schweiz nimmt ausführlich Stellung zu diesen Empfehlungen.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der Sprachenvielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Charta bezweckt die bessere Verwendung der Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung, Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft. Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als Regional- oder Minderheitensprachen definiert und anerkennt das Jenische und das Jiddische als nicht territorial gebundene Sprachen.


Adresse für Rückfragen

Stéphanie Andrey
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Kultur
Dienst für Sprach- und Kulturgemeinschaften
Tel - direkt: +41 (0)31 324 10 69
E-Mail: stephanie.andrey@bak.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-30525.html