Sanktionen gegenüber Guinea

Bern, 16.12.2009 - Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 Zwangsmassnahmen gegenüber Guinea beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Schweiz schliesst sich damit den Sanktionen an, welche die EU kürzlich gegen Guinea verhängt hat. Die Verordnung tritt am 17. Dezember 2009 in Kraft.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea verbietet die Lieferung, den Verkauf, die Durchfuhr und die Vermittlung jeglicher Rüstungsgüter nach Guinea. Sie sieht zudem ein Ein- und Durchreiseverbot für 42 Mitglieder des Comité National pour la Démocratie et le Développement (CNDD) vor. Bereits bisher wurden Exporte von Rüstungsgütern nach Guinea äusserst restriktiv gehandhabt. In den vergangenen zehn Jahren wurde lediglich die Ausfuhr eines Jagdgewehrs und einer Pistole bewilligt.

Mit der neuen Verordnung übernimmt die Schweiz dieselben Massnahmen, welche die Europäische Union am 27. Oktober 2009 beschlossen hatte. Die EU hatte die Sanktionen als Reaktion auf die blutige Niederschlagung einer Kundgebung der Opposition durch die guineische Armee im Stadion von Conakry am vergangenen 28. September verhängt.

Die Sanktionen sollen die Mitglieder der Putschregierung veranlassen, zukünftig den Respekt der Menschenrechte zu garantieren sowie die Rechtsstaatlichkeit und eine verfassungsmässige Regierungsform zu gewährleisten.


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Roland E. Vock, SECO, Ressort Sanktionen, Tel. 031 324 07 61



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