Evaluation bestätigt gute Leistung des BAV bei Plangenehmigungsverfahren

Bern, 18.12.2009 - Externe Evaluatoren haben die Plangenehmigungsverfahren (PGV) des Bundesamtes für Verkehr (BAV) für Eisenbahnanlagen positiv beurteilt. Die Verfahren erfüllen ihren Zweck. Dennoch ist Optimierungspotenzial vorhanden. Die Direktion des BAV hat die Empfehlungen geprüft und wird einzelne zur Optimierung nötige Massnahmen umsetzen.

Das BAV evaluiert wie für Bundesstellen vorgeschrieben regelmässig seine Tätigkeiten. Plangenehmigungsverfahren gehören zu den wichtigsten und ressourcenintensivsten Aktivitäten des Amtes. Das im Auftrag des BAV eingesetzte externe Evaluationsteam (unter der Federführung des Büros Interface) kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass die Plangenehmigungsverfahren ihren Zweck erfüllen. Die rechtlichen und sicherheitstechnischen Prüfungen entsprechen dem Willen des Gesetzgebers und den internen Vorgaben des Amtes in hohem Mass. Die erlassenen Verfügungen sind klar aufgebaut und gut verständlich formuliert. Die Auflagen sind verhältnismässig und gut begründet.

Empfehlungen zur Optimierung der Verfahren

Wie vom BAV beabsichtigt, hat das Evaluationsteam Empfehlungen ausgesprochen, die zur Optimierung der Abläufe und zur Reduktion des administrativen Aufwandes im PGV beitragen sollen. So wird vorgeschlagen, die Verfahren durch die Einführung einer strengeren Fristenkontrolle zu straffen und die Dauer der ordentlichen Verfahren von heute zwölf auf acht Monate zu beschränken. Eine weitere Empfehlung ist die Schaffung einer Kategorie von Projekten, die von der PGV-Pflicht befreit sind. Daneben haben die Evaluatoren diverse verbesserungsfähige Punkte in den internen Abläufen festgestellt.

Umsetzung der Empfehlungen

Die Direktion des BAV hat den Schlussbericht zur Kenntnis genommen und die Empfehlungen im Einzelnen geprüft. Diejenigen, die als sinnvoll beurteilt werden, sollen umgesetzt werden.

So wird die Schaffung einer Kategorie von PGV-befreiten Projekten angestrebt, was jedoch nicht ohne Anpassung der Gesetzgebung möglich ist. Zudem sollen zusammen mit den Transportunternehmungen PGV-Seminare durchgeführt werden. Eine Kürzung der Regelfristen um vier Monate bei ordentlichen Verfahren beurteilt das BAV hingegen als nicht sinnvoll. Bereits heute kann die Regelfrist in den meisten Fällen unterschritten werden. Durch die weiteren ergriffenen Massnahmen wird dies in Zukunft noch häufiger der Fall sein. Da die Dauer der Regelfrist aber hauptsächlich auf die aufwändigen Anhörungsverfahren zurückzuführen ist, kann im Grundsatz nicht von generell kürzeren Regelfristen ausgegangen werden.

Einige der Empfehlungen betrachtet die Direktion bereits als erfüllt, andere können mit einem kleinen Aufwand umgesetzt werden. Zu sämtlichen Empfehlungen hat die Direktion die Aufträge an die zuständigen Abteilungen erteilt, die Umsetzung wird in den nächsten Monaten an die Hand genommen.

Plangenehmigungsverfahren (PGV): Was macht das BAV?

Das BAV führt die PGV für Eisenbahn-, Seilbahn-, Trolleybus- und feste Schifffahrtsanlagen gemäss Eisenbahngesetzgebung durch. Es erteilt für die einzelnen Projekte der Transportunternehmungen die Plangenehmigungen, welche als Baubewilligungen gelten.

Das BAV leitet diese Verfahren. Hierzu prüft es die Unterlagen aus technischer sowie aus raumplanungs- und umweltrechtlicher Sicht, führt Anhörungsverfahren bei den betroffenen Amtsstellen durch und leitet im Bedarfsfall die Einigungsverhandlungen mit den Einsprechenden. Mit der Plangenehmigung werden sämtliche nach Bundesrecht erforderlichen Bewilligungen erteilt.

Die PGV zählen zu den wichtigsten Aufgaben des BAV. Etwa hundert Personen im Amt beschäftigen sich mit diesen Verfahren. Jährlich führt das Amt rund 600 Verfahren als Leitbehörde durch.


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