Unterzeichnung von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Albanien und Serbien

Bern, 17.12.2009 - Bundesrätin Doris Leuthard hat heute anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Genf zusammen mit ihren Amtskollegen der EFTA (Island, Liechtenstein und Norwegen) mit der Republik Albanien und der Republik Serbien Freihandelsabkommen unterzeichnet. Die Abkommen werden voraussichtlich in der ersten Hälfte 2010 in Kraft treten.

Die beiden Freihandelsabkommen weisen ähnliche Inhalte auf. Sie decken den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten ab. Sie enthalten Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums, zu Handelserleichterungen und zum Wettbewerb sowie Entwicklungsklauseln für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten ist in bilateralen Abkommen geregelt, die zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Albanien beziehungsweise Serbien ausgehandelt wurden.

Mit Inkrafttreten des Abkommens mit Albanien werden die Zölle auf Industrieprodukten sowie auf Fisch und anderen Meeresprodukten zwischen den Vertragsparteien beseitigt. In Bezug auf die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte und die landwirtschaftlichen Basisprodukte gesteht Albanien der Schweiz eine mindestens gleichwertige Behandlung zu wie der EU im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens. Gegenüber Serbien werden die Diskriminierungen, die sich durch die einseitige Anwendung des handelsrelevanten Teils des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der EU für schweizerische Exporteure seit dem 1. Februar 2009 auf dem serbischen Markt ergeben, weitgehend beseitigt. Serbien wird die meisten Zölle auf Industrieprodukten sowie auf Fisch und anderen Meeresprodukten ab Inkrafttreten des Freihandelsabkommens beseitigen (die verbleibenden Zölle werden spätestens am 31. Dezember 2013 aufgehoben).

Ziel der Freihandelspolitik der Schweiz ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. In Südosteuropa ist Serbien in Bezug auf das Handelsvolumen nach Kroatien der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz. Auch sind Serbien und Albanien als künftige Teilnehmer im EuroMed-Kumulationssystem im Ursprungsbereich für die Schweiz von Bedeutung. Die beiden Freihandelsabkommen verbessern somit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf den Märkten dieser Staaten und wenden Diskriminierungen gegenüber ausländischen Konkurrenten (insbesondere der EU) ab.

In der gegenwärtigen Wirtschaftslage, die insbesondere stark rückläufige Exporte zur Folge hat, kommt im Rahmen der Stabilisierungspolitik des Bundesrates aussen-wirtschaftspolitischen Massnahmen zur weiteren Öffnung von Exportmärkten erhöhte Bedeutung zu.

Mit der Unterzeichnung dieser beiden Abkommen setzt die Schweiz ihre Politik zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und einer Integration der Staaten der Westbalkanregion in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fort. Diese Politik hatte bereits zum Abschluss der Freihandelsabkommen mit Mazedonien (2000) und Kroatien (2001) geführt.


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