Anhörung zur Änderung von Verrechnungssteuer- und Stempelabgabeverordnung

Bern, 24.12.2009 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Anhörung über die Än-derungen in der Verrechnungssteuer- und Stempelabgabeverordnung eröffnet. Die Änderungen verbessern die steuerlichen Rahmenbedingungen für konzern-interne Finanzierungsaktivitäten. Die Anhörungsfrist dauert bis 29. Januar 2010.

Durch die Änderung der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStV) und der Verordnung über die Stempelabgaben (StV) sollen Guthaben, die zwischen Konzerngesellschaften bestehen, künftig von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe befreit werden.

Von der neuen Regelung ausgeschlossen sind schweizerische Konzerne, die für eine von einer ausländischen Tochtergesellschaft begebene Anleihe garantieren. Damit wird vermieden, dass verrechnungssteuerpflichtige Zinszahlungen mit solchen vermischt werden, welche aus den künftig steuerfreien konzerninternen Guthaben stammen.

Die Änderungen der beiden Verordnungen eröffnen die Möglichkeit, konzerninterne Finanzierungstätigkeiten in der Schweiz anzusiedeln. Sie fördern die damit verbundenen Arbeitsplätze und sind ein Beitrag zur Lösung des Fragekomplexes rund um die Konzernfinanzierung durch Eigen- und Fremdkapital. Sie erfüllen damit auch Begehren verschiedener parlamentarischer Vorstösse, so der Motion der WAK des Ständerates (Mo. 08.3239), der Interpellation Pelli (Ip. 09.3322) und der Motion der CVP-Fraktion (Mo. 08.3111).


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Emanuel Lauber, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 92



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