Registrierung der Revisionsstellen wird Mitte 2010 abgeschlossen

Bern, 13.01.2010 - Seit zwei Jahren durchlaufen Revisoren und Revisionsstellen ein staatliches Zulassungsverfahren. Die Beurteilung der bisher eingereichten 12'500 Gesuche schreitet gut voran und tritt 2010 in die Schlussphase. Wer jetzt die erforderlichen Unterlagen nicht zeitgerecht einreicht, läuft Gefahr, seine provisorische Zulassung zu verlieren.

Bundesrat und Parlament haben 2005 beschlossen, eine allgemeine Zulassungspflicht für Revisoren und Revisionsstellen einzuführen. Seit September 2007 läuft der Registrierungsprozess. Bei der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB sind in dieser Zeit rund 12'500 Gesuche eingegangen, von denen Ende 2009 bereits mehr als 11'000 definitiv beurteilt wurden. Die Bearbeitung der restlichen rund 1'400 Gesuche wird bis Mitte 2010 abgeschlossen sein.

Zulassung in zwei Schritten
Die Zulassung erfolgt in zwei Schritten: In einem ersten Schritt wurden Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die ihr Gesuch bis Ende 2007 eingereicht haben, nach einer summarischen Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen provisorisch zugelassen. Erst wenn die erforderlichen Nachweise bei der RAB eingetroffen sind, werden die Gesuche in einem zweiten Schritt definitiv beurteilt. Dieses Verfahren wurde gewählt, um einen Stillstand im Revisionswesen zu vermeiden. Die meisten heute noch pendenten Gesuche betreffen Personen mit einer provisorischen Zulassung, welche die erforderlichen Unterlagen nicht oder nur lückenhaft eingereicht haben. Um diese Gesuche behandeln zu können, ist die RAB auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen. Andernfalls muss auf Grund der vorhandenen Informationen entschieden und gegebenenfalls die provisorische Zulassung entzogen werden.

«Nachzügler» führen zu Verzögerungen
Ursprünglich hätte der Zulassungsprozess Ende 2009 abgeschlossen werden sollen.  Die entstandene Verzögerung ergab sich unter anderem dadurch, dass über 3'000 Gesuche nach Ablauf der Frist für die provisorische Zulassung eingegangen sind. Diese Gesuche können nicht mehr von der provisorischen Zulassung profitieren und müssen direkt definitiv beurteilt werden. 

Vereinfachungen im Zulassungsverfahren
Bei der Beurteilung der Gesuche werden die Besonderheiten der Revisions- und Treuhandbranche insbesondere des KMU-Segments berücksichtigt. Die RAB verlangt bei der nachzuweisenden Fachpraxis lediglich einen Anteil von 10 Prozent auf dem Gebiet der Rechnungsrevision und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass klassische Treuhandgesellschaften neben der Revision schwergewichtig in anderen Bereichen wie der Buchhaltung oder der Steuerberatung tätig sind.

Zudem hat der Gesetzgeber zeitlich befristete Ausnahmeregelungen geschaffen. Demnach kann die RAB in Härtefällen auch Fachpraxis anerkennen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Je nach Sachlage ist der Nachweis beaufsichtigter Fachpraxis nicht notwendig oder kann fehlende beaufsichtigte Fachpraxis durch entsprechend längere unbeaufsichtigte Fachpraxis kompensiert werden. Ist Fachpraxis älteren Datums schwierig nachzuweisen, kann auch ein Glaubhaftmachen genügen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Erwerb der Fachpraxis wahrscheinlich erscheint und nicht einfach behauptet wird. Im Übrigen darf von dieser Sondervorschrift nach dem Willen des Gesetzgebers nur restriktiv Gebrauch gemacht werden, damit die neurechtlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht unterlaufen werden.

Da seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts mehr als zwei Jahre vergangen sind, darf davon ausgegangen werden, dass alle Personen, die auf Grund ihrer früheren Tätigkeit eine Zulassung benötigen, bei der RAB ein Zulassungsgesuch gestellt haben. Die Härtefallklausel kommt deshalb grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung.

Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften werden beaufsichtigt
Revisionsunternehmen, die Publikumsgesellschaften revidieren, bedürfen einer besonderen Zulassung und unterstehen anders als die übrigen Revisionsstellen der Beaufsichtigung durch die RAB. Den 28 Revisionsunternehmen, die in dieser Kategorie aktuell zugelassen sind, kann die definitive Zulassung allerdings erst nach einer ersten Überprüfung vor Ort (Inspektion) gewährt werden. Die Inspektion wird bei einigen dieser Revisionsunternehmen erst im laufenden Jahr stattfinden. Sie erhalten die definitiven Zulassungen daher etwas später.

Weitere Informationen können dem Tätigkeitsbericht 2009 (erscheint im April 2010) oder der Website der RAB entnommen werden.

Zur Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB
Die RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Sitz in Bern. Sie ist zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, die Revisionsdienstleistungen erbringen, und beaufsichtigt die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften. Gemeinsam mit den Berufsverbänden, welche die Berufs- und Standesregeln zur Revision von Jahres- und Konzernrechnungen erlassen, gewährleistet die RAB die Qualität von Revisionsdienstleistungen.

Zur Revisionspflicht in der Schweiz
Die Revision von Jahres- und Konzernrechnungen darf seit dem 1. Januar 2008 grundsätzlich nur noch durch Personen und Unternehmen durchgeführt werden, die über die notwendige Zulassung durch die RAB verfügen. Eine Ausnahme besteht nur für Kleinunternehmen, die rechtsgültig den Verzicht auf die Revision erklärt haben (Opting-out).
 
Seit der Inkraftsetzung des neuen Rechts gibt es in der Schweiz zwei Revisionsarten, die eingeschränkte Revision für KMU («Revision light») und die ordentliche Revision für grössere Unternehmen. Personen und Unternehmen, die ordentlich revidieren oder besondere spezialgesetzliche Revisionen durchführen (bei Banken, Effektenhändlern, kollektiven Kapitalanlagen, Versicherungen, Vorsorgeeinrichtungen, Krankenkassen und Spielbanken), müssen der wirtschaftlichen Bedeutung und Komplexität ihrer Prüfkunden entsprechend strenge Anforderungen an ihre Zulassung erfüllen (sog. Revisionsexperten bzw. staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen). Alle übrigen Unternehmen werden eingeschränkt von Personen und Unternehmen revidiert, die unter weniger strengen Voraussetzungen zugelassen werden (sog. zugelassene Revisoren).

Zum Stand der Zulassungen
Der Revisionsmarkt teilt sich auf in rund 5'500 ordentliche (3 %) und etwa 200'000 eingeschränkte Mandate (97 %). Diese Marktaufteilung weicht deutlich von der Aufteilung der Zulassungen durch die RAB ab: Ende 2009 waren 10'377 Personen und Unternehmen zugelassen, davon 7'359 als Revisionsexperten (71 %) und 3'018 als Revisoren (29 %).


Adresse für Rückfragen

Frank Schneider, Direktor RAB, T +41 31 560 22 11



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Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde
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