Revision Börsendelikte und Marktmissbrauch: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 15.01.2010 - Der Bundesrat will im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs grif-figere Normen schaffen. Er hat heute die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Börsengesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2010.

Der Bundesrat will im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs griffigere Normen schaffen. Er hat heute die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Börsengesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2010.Die Vorlage schlägt im materiellen Recht und im Verfahrensrecht griffigere Normen vor, die Fehlverhalten am Markt effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen. Sowohl im Vergleich zum aktuellen Recht als auch im Quervergleich zum europäischen Recht sieht die Vorlage zahlreiche wichtige Neuerungen vor, die sich auf die Reputation des Schweizer Finanzplatzes positiv auswirken. Die Empfehlungen der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (GAFI) werden damit umgesetzt.

Mit der Revision wird zudem die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates vom 16. Mai 2005 über Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlungen, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ermöglicht. Diese Ratifizierung ist für die Schweiz international auch deshalb von Bedeutung, weil sie am 18. November 2009 das Präsidium des Europarates übernommen hat.

Insiderverbot und Kursmanipulation neu geregelt

Die strafrechtlichen Tatbestände des Insiderverbots und der Kursmanipulation werden neu geregelt und im Börsengesetz verankert. Der strafrechtliche Instanzenzug wird gestrafft, indem die Kompetenz zur Verfolgung und Beurteilung der Börsendelikte der Bundesanwaltschaft und dem Bundesstrafgericht übertragen wird.

Das aufsichtsrechtliche Verbot von für den Kapitalmarkt schädlichen marktmanipulatorischen Verhaltensweisen soll neu auch für Nichtbeaufsichtigte gelten. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden aufgefordert, sich darüber zu äussern, ob im Rahmen der so genannten allgemeinen Finanzmarktaufsicht für Nichtbeaufsichtigte sämtliche manipulatorischen echten Transaktionen verboten werden sollen, oder ob sich das Verbot im Rahmen der so genannten erweiterten Finanzmarktaufsicht lediglich auf einige, klar bezeichnete Tatbestände beschränken soll.

Im Bereich der Verletzung der Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen soll die Zuständigkeit für die Suspendierung des Stimmrechts vom Zivilrichter auf die FINMA übertragen und mit einem Zukaufsverbot ergänzt werden. Die Offenlegungspflicht gilt bereits nach geltendem Recht für sämtliche Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer. Auch hier sollen der FINMA für eine gleichmässige Durchsetzung präventive Aufsichtsinstrumente zur Verfügung gestellt werden.

Bei Verletzung der Meldepflicht im Übernahmewesen soll neu für die Stimmrechtssuspendierung und das Zukaufsverbot die Übernahmekommission zuständig sein. Diese hat seit dem 1. Januar 2009 als Erstinstanz Verfügungskompetenz.


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Dina Beti, Leiterin Rechtsdienst, Vizedirektorin Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 68 50



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