Die Duvalier-Gelder bleiben blockiert - ein Gesetzesentwurf könnte ihre Beschlagnahmung ermöglichen

Bern, 03.02.2010 - Der Bundesrat will verhindern, dass der Finanzplatz Schweiz als Fluchtort für unrechtmässig erworbene Vermögenswerte dient. Er hat deshalb beschlossen, die Duvalier-Gelder gestützt auf die Bundesverfassung erneut zu blockieren. Auf diese Weise verhindert er, dass die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte (rund 5,7 Mio. US-Dollar) für den Duvalier-Clan freigegeben werden, den das Bundesstrafgericht als kriminelle Organisation einstuft. Gleichzeitig hat der Bundesrat das EDA beauftragt, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit bis Ende Monat ein Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt werden kann, der es erlauben soll, diese Vermögenswerte zu beschlagnahmen.

Der Fall Duvalier begann 1986 mit der Einreichung eines Rechtshilfeersuchens, in dem die haitianischen Behörden die Schweiz um die Blockierung der Vermögens­werte des ehemaligen Staatspräsidenten Jean-Claude Duvalier ersuchten. Seither waren diese Vermögenswerte in der Schweiz immer blockiert, entweder aufgrund eines internationalen Rechtshilfeverfahrens in Strafsachen oder gestützt auf die Bundesverfassung.  

Am 11. Februar 2009 hatte das Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden, dass die Duvalier-Gelder der haitianischen Bevölkerung zurückerstattet werden müssten. Das in der Folge angerufene Bundesstrafgericht (BStGer) bestätigte diesen Entscheid am 12. August 2009. Es war der Auffassung, dass die vom Duvalier-Clan geschaffene Struktur offensichtlich eine kriminelle Organisation darstelle und dass die Vermögenswerte krimineller Herkunft seien und dem beschwerdeführenden Staat zur Einziehung herausgegeben werden müssten. Gegen diesen Entscheid legten die Anwälte der Duvalier-Familie Beschwerde beim Bundesgericht ein. In seinem Entscheid vom 12. Januar 2010, welcher heute veröffentlicht wurde, hob das Bundesgericht den Entscheid des BJ hauptsächlich wegen Verjährung auf. Das Bundesgericht stellte aber das Urteil des Bundesstrafgerichts hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Vermögenswerte nicht in Frage. 

Da der Bundesrat nicht will, dass der Finanzplatz Schweiz als Fluchtort für Vermögenswerte krimineller Herkunft dient, hat er nach einer Lösung gesucht, um die Rück­erstattung dieser unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte an den Duvalier-Clan zu verhindern. Er hat deshalb beschlossen, die Duvalier-Gelder gestützt auf die Bundesverfassung erneut zu blockieren. Er ist zudem der Ansicht, dass die Frage der Potentatengelder in einem Spezialgesetz geregelt werden muss.  

Dazu wird der Bundesrat demnächst einen Gesetzesentwurf über die Beschlagnahmung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte in die Vernehmlassung geben. Er hat das EDA beauftragt, den aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses (07.3459, Gutzwiller Felix: Rechtshilfe im Falle von «failing states») ausgearbeiteten Gesetzesentwurf fertigzustellen. So kann sich das Parlament demnächst zu diesem Thema äussern und entscheiden, was mit den Duvalier-Geldern geschehen soll. 

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