EFD eröffnet Anhörung über Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

Bern, 04.02.2010 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat bei den interessierten Kreisen den Entwurf der totalrevidierten Energieabzugsverordnung in die Anhörung gegeben. Die Frist läuft bis 1. April 2010. Mit den Änderungen wird eine vom Parlament in der Sommersession 2009 überwiesene Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates umgesetzt. Sie verlangt, dass durch gezielte energetische Anforderungen bei der direkten Bundessteuer die Wirksamkeit der Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen in bestehenden Liegenschaften erhöht werden soll.

In der totalrevidierten Verordnung des EFD wird bei der direkten Bundessteuer der Massnahmenkatalog zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien gestrafft. Im Gegensatz zum geltenden Erlass werden in der neuen Verordnung die abzugsberechtigten Massnahmen abschliessend aufgeführt. Es handelt sich dabei durchwegs um Massnahmen, die in einem bestimmten Ausmass Energieverluste der Gebäudehülle vermindern und der Nutzung erneuerbarer Energien bei haustechnischen Anlagen dienen.

Der Verordnungsentwurf geht auf die von der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben eingereichte Motion "Mehr Effektivität und Effizienz bei den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen" zurück. Der Bundesrat erklärte sich in seiner Antwort vom 13. März 2009 mit der Stossrichtung der Motion einverstanden. Die eidgenössischen Räte teilten diese Sichtweise der Motion.


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