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Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse sind geschützt

Bern, 18.02.2010 - Die Einsprachefrist für die Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) von Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ging keine Einsprache ein. Somit können diese drei Käsebezeichnungen ins GUB/GGA-Register aufgenommen werden.

Das vom Verein Sauerkäse - Bloderkäse eingereichte Eintragungsgesuch für Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse als GUB wurde Ende September 2009 öffentlich aufgelegt. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist ist beim BLW keine Einsprache eingegangen, sodass Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse als GUB in das eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgenommen werden können.

Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse schützen ein und dasselbe Produkt, je nach Herkunft und Reifegrad. Als Bloderkäse wird der ungereifte Frischkäse bezeichnet. Mit zunehmender Reife entwickelt er sich zum Sauerkäse mit der typischen gelben Speckschicht. Im Obertoggenburg, im Werdenberg, in der Gemeinde Amden und im Fürstentum Liechtenstein hat der Käse eine lange Tradition und erfreut sich noch heute vieler Liebhaber - vor allem dank seinem ausgeprägten, rezenten Geschmack.

Das GUB/GGA-Register wird somit um einen Käse erweitert und zählt neu 26 Produkte (18 GUB und 8 GGA).

Adresse für Rückfragen:

Isabelle Pasche, Direktionsbereich Märkte und Internationales, Rechtsdienst,
Tel. 031 322 25 39.
Christine Müller, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 325 15 63

Herausgeber:

Bundesamt für Landwirtschaft
Internet: http://www.blw.admin.ch
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