Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

Bern, 23.02.2010 - Der Bundesrat hat am 17. Februar 2010 eine Änderung des Rüstungsgüterembargos gegenüber Liberia beschlossen. Die Schweiz setzt damit die Resolution 1903 des UNO-Sicherheitsrats vom 17. Dezember 2009 um. Die Verordnungsänderung wurde am 23. Februar 2010 veröffentlicht und tritt am 1. März 2010 in Kraft.

Das in der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia statuierte Rüstungsgüterembargo sieht neu vor, dass Rüstungsgüter ohne Einschränkung an Armee- und Polizeikräfte Liberias geliefert werden dürfen. Solche Lieferungen müssen dem zuständigen Ausschuss des UNO-Sicherheitsrats vorgängig gemeldet werden. Bisher war nur die Lieferung begrenzter Mengen von Waffen und Munition an bestimmte Armee- und Polizeieinheiten erlaubt. Die Lieferung von Rüstungsgütern an nichtstaatliche Stellen in Liberia bleibt weiterhin untersagt.

Der Sicherheitsrat attestiert Liberia in Resolution 1903 (2009), im Sicherheitsbereich gewisse Fortschritte gemacht zu haben. Insbesondere die nationale Polizei ist aber mangelhaft ausgerüstet, und die Sicherheit im Land hängt stark von der UNO-Mission in Liberia (UNMIL) ab. Die Lockerung des Rüstungsgüterembargos soll Liberia erlauben, militärische Mittel einfacher zu beschaffen, um vermehrt für die Sicherheit im eigenen Land sorgen zu können.

Die Schweiz kann die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Liberia gestützt auf die Kriegsmaterialgesetzgebung weiterhin verbieten. Es wurden seit Jahren keine Bewilligungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Liberia mehr erteilt.

Mit der vorliegenden Änderung wurde zudem, in Übereinstimmung mit einem Beschluss des UNO-Sanktionskomitees, der Name einer Person aus den Anhängen 1 und 2 der Verordnung gestrichen. Damit werden die Finanz- und Reisesanktionen gegenüber dieser Person aufgehoben.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-31901.html