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Gemäss den Daten aus dem IV-Monitoring haben die IV-Stellen im Jahr 2005 23'200 gewichtete Renten zugesprochen gegenüber 25'700 im Jahr 2004, was einem Rückgang von 9.9% entspricht. Im Vergleich zum Basisjahr 2003 (Start des IV-Monitorings) sind 2005 18% weniger neue IV-Renten zugesprochen worden. Damit bestätigt sich der Trend, der bereits im Vergleich von 2003 zu 2004 zu beobachten war (Abnahme um 9.0%).
Die positive Entwicklung wird zum einen auf einen weiteren Rückgang der erstmaligen Anmeldungen für IV-Leistungen zurückgeführt. 2005 waren es 78'500, im Jahr 2004 82'200 und im Jahr 2003 noch 86'000 ('03/'04: minus 4.4%; '04/'05: minus 4.5%; '03/'05: minus 8.7%). Zum andern ist die Quote der Ablehnungen durch die IV-Stellen weiter angestiegen. Sie betrug im Jahr 2005 42%, im Jahr 2004 38% und im Jahr 2003 32%. Ein weiterer Faktor, der zum Sinken der Zahl der Neurenten beigetragen hat, ist die Abnahme des durchschnittlichen IV-Grades. Die Zahl der neu zugesprochenen ganzen und der halben Renten ist rückläufig, während gleichzeitig mehr Viertelsrenten zugesprochen werden.
Abgebremstes Wachstum beim Rentenbestand dank weniger Neurenten
Der Rentenbestand der IV (Total der laufenden Renten) und somit die Rentenausgaben steigen trotz der sinkenden Zahl an Neurenten weiter an – allerdings dank der abnehmenden Neurentenzahl weniger stark als in den Jahren vor 2004. Der Bestand (gewichtete Renten) betrug Ende 2005 257'500. Dies sind 17'400 Renten weniger als zu verzeichnen wären, wenn die Anzahl Neurenten nicht gesenkt worden, sondern wie noch von 2002 auf 2003 weiter gewachsen wäre.
Der Rentenbestand steigt trotz der sinkenden Zahl an Neurenten weiterhin an, weil nach wie vor mehr Neurenten zugesprochen werden, als Rentenbezüger/innen aus der IV ausscheiden (insbesondere beim Übergang ins AHV-Rentenalter). Der Anteil der neu zugesprochenen Renten macht nur rund 10% des Totals der laufenden Renten aus. Dies bedeutet, dass sich der Effekt sinkender Neurentenzahlen auf den Rentenbestand und somit auf die IV-Finanzen erst langfristig voll auswirken wird.
Die Zahl der Neuberentungen lässt sich beeinflussen
Die festgestellte positive Entwicklung als Folge einer strenger gestalteten IV-Praxis im Rahmen der heute gegebenen Möglichkeiten zeigt, dass die Zahl der Neuberentungen gesenkt werden kann – und dies ohne dass eine Verschiebung zur Sozialhilfe beobachtet werden kann. Früher oder später wird der aktuelle Trend aber abflachen. Die finanzielle Situation der IV bleibt nach wie vor prekär: Ende 2005 lagen die Schulden bei 8 Mia. Franken. Bis zum Inkrafttreten der 5. IV-Revision (nicht vor dem 1.1.2008) wird sich der Schuldenstand jährlich um ca. 2 Mia. verschlechtern. Um die IV-Betriebsrechnung mit ihrem chronischen Milliardendefizit ins Lot zu bringen, muss die Zahl der Neurenten weiter gesenkt und auf einem tieferen Niveau gehalten werden, damit langfristig auch der Rentenbestand und die Rentenausgaben zu sinken beginnen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es das in der 5. Revision der IV vorgesehene Massnahmenpaket. Die Eingliederung Invalider wird damit verstärkt und die Praxis der IV bei der Rentenzusprache wird gezielt strenger ausgestaltet. Der Rentenbestand kann aber auch nicht beliebig gesenkt werden, wenn die IV ihren Auftrag weiterhin erfüllen soll. Neben den geplanten Massnahmen zur Senkung der Neurentenzahl bleibt deshalb für die Sanierung der IV die vorgesehene Zusatzfinanzierung unabdingbar.