6. IV-Revision: Botschaft für nächsten Sanierungsschritt

(Letzte Änderung 08.07.2021)

Bern, 24.02.2010 - Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) verabschiedet. Die Massnahmen erweitern und verstärken die Anstrengungen der Invalidenversicherung, Menschen mit einer Behinderung so weit als möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, statt ihnen eine Rente auszurichten. Mit der Revision 6a soll das ab Ende der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das noch 2010 vorgelegt werden soll, wird das Ziel verfolgen, das verbleibende Defizit zu eliminieren und die IV nachhaltig zu sanieren.

Die Revisionsvorlage umfasst drei Elemente, mit denen die Rechnung der Invalidenversicherung nachhaltig entlastet wird:

Eingliederungsorientierte Rentenrevision

Mit der eingliederungsorientierten Rentenrevision wird die Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und –bezügern aktiv gefördert und dadurch die Zahl der Renten reduziert. IV-Rentner/innen mit Eingliederungspotenzial werden durch spezifische Massnahmen, insbesondere durch persönliche Beratung und Begleitung, gezielt auf eine ihren Möglichkeiten entsprechende, möglichst weit gehende Wiedereingliederung ins Erwerbsleben vorbereitet. Ergänzend dazu werden verschiedene Schutzmechanismen geschaffen: Der Besitzstand der Rente während der Durchführung von Massnahmen ist gesichert, bei erneuter Verschlechterung der Situation nach erfolgreicher Eingliederung gibt es eine Auffangregelung, und die Eingliederung ist mit andern Versicherungen, insbesondere der 2. Säule, koordiniert. Weiter sind Massnahmen vorgesehen, die einen zusätzlichen Anreiz bieten, dass auch die Arbeitgeber ihren Beitrag zu einer Wiedereingliederung leisten (z.B. Arbeitsversuch). Damit werden die Grundlagen gelegt, dass das Rentenrevisionsverfahren vor allem für jüngere Personen und auch für Personen mit psychischen Krankheiten, deren Gesundheitszustand Schwankungen unterliegt, als Instrument zur Wiedereingliederung genutzt werden kann.

Mit diesen Instrumenten sollen innerhalb von sechs Jahren so viele Personen wieder eingegliedert werden, dass insgesamt 12'500 gewichtete Renten nicht mehr benötigt werden. Der Bundesrat erachtet es als realistisch, dass dieses Ziel bei einem optimalen Zusammenspiel aller beteiligten Akteure erreicht werden kann. Wenn der Richtwert erreicht wird, übersteigen die Einsparungen die Investitionen in die Massnahmen zur Wiedereingliederung bereits vier Jahre nach Inkrafttreten. Die Wirkung der neuen Massnahmen zur Wiedereingliederung soll mit der neu vorgesehenen Evaluation überprüft werden.
==> durchschnittliche jährliche Entlastung 2018 bis 2027: 231 Mio. Franken

Kostenwahrheit im Finanzhaushalt der IV

Heute ist der Beitrag des Bundes an die IV in Relation zu deren Ausgaben definiert. Dies hat zur Folge, dass die Rechnung der IV bei einer Einsparung von 100 Franken nur um 62 Franken entlastet wird. Neu soll der Finanzierungsmechanismus der IV so ausgestaltet werden, dass im Gegensatz zu heute jeder Franken, den die IV einspart, auch ganz ihr zugute kommt. Der Bundesbeitrag soll so festgelegt werden, dass er nicht mehr automatisch den Ausgaben der IV folgt, sondern der Entwicklung der Wirtschaft. Dies hat den Vorteil, dass sich der Geschäftsverlauf der IV direkt und transparent auf ihre Rechnung auswirkt und zugleich die Ausgaben des Bundes zugunsten der IV zuverlässsiger vorhersehbar und steuerbar werden.

Dieser Revisionsteil war in der Vernehmlassung praktisch unbestritten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Konsolidierungsprogramms soll er erst 2014 in Kraft treten, was seine Entlastungswirkung im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage verkleinert.
==> durchschnittliche jährliche Entlastung 2018 bis 2027: 195 Mio. Franken

Mehr Wettbewerb bei Hilfsmitteln zugunsten tieferer Kosten

Die Vorlage schafft die gesetzliche Grundlage dafür, dass die IV die bestehenden Instrumente zur Preisgestaltung wirkungsvoller einsetzen kann. Insbesondere ergänzt sie diese aber mit der neuen Möglichkeit, mit öffentlichen Ausschreibungen bei der Beschaffung von Hilfsmitteln für echten Wettbewerb zwischen den Anbietern zu sorgen. Daraus ergibt sich eine günstigere Versorgung bei gleich hoher Qualität, was sowohl den Versicherungen als auch den Behinderten zugute kommt. Angesichts der in der Vernehmlassung geäusserten Kritik wird auf die Einrichtung einer Logistikzentrale verzichtet. 
==> durchschnittliche jährliche Entlastung 2018 bis 2027: 48 Mio. Franken

Das vierte Element der IV-Revision 6a verbessert die Lebensumstände von Behinderten und ist für die IV kostenneutral:

Assistenzbeitrag zur Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung

Zur Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit Behinderung soll neu ein Assistenzbeitrag eingeführt werden. Menschen mit einer Behinderung können dadurch selber Personen anstellen, welche ihnen die für die Alltagsbewältigung benötigte Hilfe leisten. Der Assistenzbeitrag kann es Personen ermöglichen, wieder zu Hause statt im Heim zu wohnen, respektive verhindern, dass jemand in ein Heim eintreten muss. Er ist für die IV kostenneutral, weil er gleichzeitig Einsparungen bei der Hilflosenentschädigung ermöglicht. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, den Anspruch auf Assistenzbeiträge später auch auf Minderjährige und Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit auszudehnen, wenn die finanzielle Lage der IV es zulässt. Die von den Kantonen in der Vernehmlassung geäusserte Befürchtung von Mehrkosten zu ihren Lasten teilt der Bundesrat nicht. Die tatsächliche Entwicklung soll aber im Rahmen eines Monitorings beobachtet werden.

Finanzielle Auswirkungen der IV-Revision 6a

Unter Einbezug weiterer kleinerer Revisionselemente entlastet die IV-Revision 6a die Rechnung der IV ab 2018 um durchschnittlich rund 500 Mio. Franken. Damit wird das ab Ende der Zusatzfinanzierungsphase (2011 bis 2017) wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert. Den somit noch notwendigen Beitrag zur nachhaltigen Sanierung der Invalidenversicherung wird die IV-Revision 6b leisten, die noch 2010 vorgelegt werden soll.


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Tel. 031 322 46 40, Yves Rossier, Direktor, Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel. 031 322 90 57, Martin Kaiser, stv. Direktor, Bundesamt für Sozialversicherungen



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