Einlagensicherung: Bundesrat will dringliche Änderungen ins Dauerrecht überführen

Bern, 24.03.2010 - Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung für ein Bankeinlagensicherungsgesetz Kenntnis genommen. Seine Vorschläge für einen neuen öffentlich-rechtlichen Einlagensicherungsfonds und für eine Garantie durch den Bund wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Bundesrat lässt nun eine Botschaft zur Überführung der dringlichen gesetzlichen Änderungen ins Dauerrecht ausarbeiten. Diese wird auch Verbesserungen im Sanierungsrecht enthalten.

Die Vernehmlassungsvorlage sah ein zweistufiges Sicherungssystem vor. Dieses hätte aus einem durch die Banken gespiesenen öffentlich-rechtlichen Fonds von rund 9,75 Mrd. Franken (Stufe 1) und einer Garantie oder einem Vorschuss durch den Bund (Stufe 2) bestanden. Zudem sollte nach der Vorstellung des Bundesrates das bisherige - bis Ende 2010 geltende - System ins Dauerrecht überführt werden. Dies betrifft die Regelungen über das Konkursprivileg für alle Einlagen bis 100 000 Franken sowie deren sofortige Auszahlung aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Bank. Zudem sind die separate Privilegierung von Guthaben der 2. Säule und der Säule 3a und schliesslich die Unterlegung der privilegierten Einlagen mit 125 % Aktiven in der Schweiz von der Überführung betroffen.

Der Grundtenor in der Vernehmlassung gegenüber dem zweistufigen Sicherungssystem war kritisch bis ablehnend. Kritisiert wurden die Kosten. Auf Gegenwehr stiess der Umstand, dass der gut funktionierende sich selbstregulierende Einlegerschutz verstaatlicht werden soll. Ebenfalls bemängelt wurde, dass die Ergebnisse der Arbeiten der Expertengruppe "too big to fail" sowie die internationalen Regulierungsbemühungen nicht abgewartet und berücksichtigt werden.

Praktisch alle Teilnehmer befürworteten hingegen die Übernahme der im Dezember 2008 beschlossenen dringlichen Änderungen ins Dauerrecht. Damit verfüge die Schweiz über einen genügenden Einlegerschutz. Auf weitgehende Zustimmung stiessen zudem die Bestimmungen zur Weiterführung von Bankdienstleistungen und zum Sanierungsverfahren sowie weitere Nebenpunkte (Aufnahme der Effektenhändler in die Einlagensicherung, Insolvenzbestimmungen für Pfandbriefzentralen, Investmentgesellschaften nach Kollektivanlagengesetz und Versicherungen, sowie Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen).

Angesichts dieses Ergebnisses hat der Bundesrat heute das EFD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes beauftragt. Dabei soll auf eine fundamentale Änderung der Einlagensicherung verzichtet werden. Der Bundesrat hält aber daran fest, die als dringlich erklärten Gesetzesänderungen ins Dauerrecht zu überführen und die unbestrittenen Änderungen des Sanierungsrechts gesetzlich zu verankern.


Adresse für Rückfragen

Dina Beti, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), Leiterin Rechtsdienst, Tel. 031 322 68 50



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-32369.html