Erhöhung der Anzahl Taggelder in den Kantonen Jura und Genf

Bern, 31.03.2010 - Der Bundesrat hat am 31. März 2010 beschlossen, aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in den Kantonen Jura und Genf die maximale Anzahl Taggelder von 400 auf 520 Tage zu erhöhen. Diese Regelung gilt für die Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2010.

Die Erhöhung kommt arbeitslosen Personen über 30 Jahren zu Gute, weil diese ein grösseres Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko aufweisen. Der Anhang der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) wird entsprechend angepasst.

Beim Kanton Jura handelt es sich um eine Erneuerung der aktuell gültigen sechsmonatigen Verlängerung, welche per 30. April 2010 endet. Im Falle des Kantons Genf wird die Anzahl Taggelder erstmals seit dem 31. März 2007 wieder erhöht.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) kann der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder während höchstens sechs Monaten um 120 erhöhen, wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons oder eines wesentlichen Teilgebietes desselben die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt und während der Referenzperiode durchschnittlich mindestens 5 % erreicht hat. Die betroffenen Kantone beteiligen sich mit 20 % an den Kosten.

Die Änderung des Anhangs der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.


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