Meldestelle für Geldwäscherei MROS: Rekord an Verdachtsmeldungen

Bern, 08.04.2010 - Die Zahl der Verdachtsmeldungen wegen Geldwäscherei erreicht einen Rekordstand seit Bestehen der Meldepflicht: Die Meldungen haben 2009 um 5.3% zugenommen. Damit wird der Trend der Meldungszunahme der letzten drei Jahre bestätigt. Auch die involvierten Vermögenswerte sind mit rund 2.23 Milliarden Franken so hoch wie noch nie. Zwei Drittel aller Meldungen stammen von Banken.

Im Jahr 2009 sind gesamthaft 896 Verdachtsmeldungen eingegangen, was einer Zuwachsrate von 5.3% entspricht. Dies entspricht dem höchsten Wert seit Beginn der statistischen Erfassung der Meldeeingänge im Jahr 1998 und löst das bisherige Rekordjahr 2003 mit dazumal 863 Meldungen ab. Wie im Vorjahr kommen zwei Drittel aller Meldungen aus dem Bankensektor. An zweiter Stelle stehen die Meldungen des Zahlungsverkehrs, die unterteilt in die Unterkategorien "Anbieter" und "Money Transmitter" unterschiedliche Bilder aufzeigen. Die Meldungen der Anbieter haben um einen Drittel zugenommen, die der "Money Transmitter" sind um rund 40% gesunken. Bei knapp 54% der Verdachtsmeldungen können strafbare Handlungen gegen das Vermögen als Vortat angenommen werden. Seit mehreren Jahren ist die in den Verdachtsmeldungen am häufigsten vermutete Deliktsart der Betrug (2009: 37%).

Revidiertes Geldwäschereigesetz hat kaum Auswirkung auf das Meldeverhalten
Diverse Neuerungen im Geldwäschereigesetzes  wie die Einführung der Meldepflicht bei abgebrochenen Vertragsverhandlungen oder die Tatsache, dass neu die Melderechtsmeldungen (gemäss Art. 305ter Abs. 2 Strafgesetzbuch) ausschliesslich an die Meldestelle zu richten sind, haben zu keiner bemerkbaren Zunahme von Verdachtsmeldungen geführt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Banken bisher versuchte Geldwäscherei bereits auf Verordnungsbasis gemeldet haben und bisher Melderechtsfälle auf freiwilliger Basis vorwiegend bei der Meldestelle eingereicht worden sind.

Rekordsumme gemeldeter Vermögenswerte
Die Rekordsumme gemeldeter Vermögenswerte von 2.23 Milliarden Franken lässt sich durch ein paar wenige Meldungen, welche erhebliche Vermögenswerte auf sich vereinen, erklären. Bei zwei Meldungen besteht der Verdacht, dass CHF 725 Millionen im Zusammenhang mit mutmasslichem Anlagebetrug und Kursmanipulation stehen. Zwei weitere Verdachtsmeldungen mit Vermögenswerten von über CHF 100 Millionen stehen im Zusammenhang mit einer mutmasslich im Ausland begangenen Veruntreuung und einem mutmasslichen Betrug.

Meldungen in Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung
Im Berichtsjahr gingen nur sieben Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorismusfinanzierung ein. Auffallend sind die betragsmässig kaum ins Gewicht fallenden gemeldeten Vermögenswerte von insgesamt rund CHF 9'500. Dies korreliert mit der klassischen Erkenntnis, dass sich die Terrorismusfinanzierung durch die Überweisung kleiner Summen kennzeichnet. Lediglich zwei der sieben Verdachtsmeldungen weisen einen Bezug zu einer offiziellen Liste über Terroristen auf. Auslöser für die übrigen Meldungen sind Drittinformationen wie Presseartikel oder Hinweise von Strafverfolgungsbehörden.

Konstant hohe Weiterleitungsquote
Die Weiterleitungsquote der Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden, und damit die Qualität der Verdachtsmeldungen, bleibt konstant hoch und erreichte mit 89% ebenfalls einen neuen Rekordwert. Auch hier gibt es vor allem in der Kategorie des Zahlungsverkehrs grosse Unterschiede. Der Bereich „Anbieter" hat seine Weiterleitungsquote um 10% auf über 97% gesteigert und übertrifft sogar den Bankensektor mit 91%. Die "Money Transmitter" hingegen bleiben mit einer Quote von rund 63% zwar viel tiefer, haben im Jahr 2009 ihre Weiterleitungsquote aber ebenfalls um über 20% gesteigert.


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