Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte

Bern, 28.04.2010 - Im Nachgang an das Vernehmlassungsverfahren, das am 24. Februar 2010 eröffnet wurde, hat der Bundesrat heute beschlossen, den eidgenössischen Räten den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) zu unterbreiten. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste den Entwurf. Mit diesem Gesetzesentwurf bestätigt die Schweiz ihre Vorreiterrolle im Bereich der Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten.

Die Schweiz hat in den letzten fünfzehn Jahren über 1,7 Milliarden Franken, die von politisch exponierten Personen wie Sani Abacha, Ferdinand Marcos oder Vladimiro Montesinos veruntreut wurden, an die Herkunftsländer zurückerstattet. Möglich war dies dank unseres guten Rechtssystems, das auf der internationalen Rechtshilfe beruht, sowie dank des politischen Willens der Schweiz zu verhindern, dass unser Finanzplatz als Zufluchtsort für Gelder von korrupten Politikerinnen und Politikern missbraucht wird. Damit hat die Schweiz weltweit eine führende Rolle in diesem Bereich übernommen.  

Die Erfahrung hat jedoch auch gezeigt, dass dieses System an seine Grenzen stösst, wenn Staaten aufgrund des Versagens ihres Justizsystems nicht in der Lage sind, nationale Strafverfahren durchzuführen, wie in den Fällen Mobutu oder Duvalier. Das Bundesgericht vertrat in seinem Entscheid vom 12. Januar 2010 zum Fall Duvalier die Auffassung, dass die Auflagen für eine Rechtshilfe in solchen Fällen zu streng seien, und forderte den Gesetzgeber auf, die erforderlichen Anpassungen und Erleichterungen vorzunehmen. 

Der Bundesrat teilt diese Auffassung und hat heute beschlossen, den eidgenössischen Räten einen entsprechenden Gesetzesentwurf in diesem Bereich zu unterbreiten. Der Gesetzesentwurf regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen oder ihres Umfelds, wenn aufgrund des Versagens staatlicher Strukturen im ersuchenden Staat ein internationales Rechtshilfegesuch zu keinem Ergebnis führt. Er sieht vor, dass das Bundesverwaltungsgericht im gegebenen Fall über die Einziehung gesperrter Vermögenswerte, welche unrechtmässig erworben wurden, entscheidet. Ziel der Rückerstattung der eingezogenen Vermögenswerte ist es laut Gesetzesentwurf, die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Herkunftsstaat zu verbessern, indem Programme von öffentlichem Interesse finanziert werden. Das neue Gesetz kann hoffentlich rasch in Kraft gesetzt werden, damit für die Duvalier-Gelder möglichst schnell eine Lösung gefunden werden kann.  

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