Medizinisch unterstützte Fortpflanzung: Chance auf einen gesunden Embryo erhöhen

Bern, 26.05.2010 - Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu überarbeiten. Mit den vorgesehenen Anpassungen soll die Chance auf einen gesunden Embryo erhöht und der Gesundheitsschutz der Frau verbessert werden. Damit wird den Vernehmlassungsergebnissen Rechnung getragen, die gezeigt haben, dass die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) befürwortet, die restriktiven Rahmenbedingungen hingegen abgelehnt werden. Die neue Vorlage bedingt eine Verfassungsänderung und zieht eine erneute Vernehmlassung nach sich.

Vor einem Jahr wurde die Vernehmlassung zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, namentlich zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), abgeschlossen. Der vom Eidgenössischen Departement des Inneren veröffentlichte Bericht zeigt, dass in rund 78% der Stellungnahmen die Zulassung der PID in der Schweiz grundsätzlich bejaht wird. Allerdings sprechen sich nur 13% vorbehaltlos für die Vorlage aus. Die grosse Mehrheit der PID-Befürwortenden lehnt den Entwurf als zu restriktiv ab. Kritisiert werden insbesondere der Grundsatz der Fortpflanzungsmedizin, wonach pro Behandlungszyklus maximal drei Embryonen entwickelt werden dürfen (Dreier-Regel), das Verbot zur Aufbewahrung von Embryonen, die strenge behördliche Überwachung sowie die Einschränkung, dass die PID nur für erblich belastete Paare zulässig ist.

Der Bundesrat bleibt dabei, dass die PID ausschliesslich von Paaren mit einer schweren erblichen Belastung in Anspruch genommen werden darf. Mittels PID sollen sie sicherstellen dürfen, dass die befürchtete Erbkrankheit nicht auf ihr zukünftiges Kind übertragen wird. Alle anderen möglichen Anwendungen der PID sollen weiterhin verboten bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen vermochten den Bundesrat indessen davon zu überzeugen, dass die PID in der Schweiz nur dann zur Anwendung kommen wird, wenn pro Behandlungszyklus eine echte Chance auf einen erblich unbelasteten Embryo besteht. Diese Chance ist minimal, wenn die Dreier-Regel beibehalten wird. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, zwar an der Dreier-Regel in der Fortpflanzungsmedizin festzuhalten, aber für die PID von diesem Grundsatz abzuweichen. Damit trägt er der besonderen Situation erblich schwer belasteter Paare Rechnung.

Dem Bundesrat ist auch der Gesundheitsschutz der betroffenen Frauen ein grosses Anliegen. Heute müssen alle erzeugten Embryonen sofort in die Gebärmutter übertragen und die Risiken für Mutter und Kind in Kauf genommen werden, die mit einer Mehrlingsschwangerschaft verbunden sind. Künftig soll es in Übereinstimmung mit der international gängigen Praxis möglich sein, nur einen Embryo zu transferieren und die anderen im Hinblick auf weitere Versuche zur Herbeiführung einer Schwangerschaft aufzubewahren. In diesem Sinne soll das Verbot zur Aufbewahrung von Embryonen in der Fortpflanzungsmedizin insgesamt fallen, also unabhängig davon, ob eine PID durchgeführt wird oder nicht.

Des Weiteren sieht der Bundesrat vor, die Regelung betreffend die behördliche Überwachung der PID zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird beibehalten. Die genannten Anpassungen der Vorlage bedingen eine Verfassungsänderung (Art. 119 BV) und damit eine Vernehmlassung. Im ersten Halbjahr 2011 werden die interessierten Kreise Gelegenheit erhalten, zur Verfassungsänderung und zum überarbeiteten Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.


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Jean-Louis Zurcher, Bundesamt für Gesundheit, Sektion Kommunikation, 031 322 95 05.



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