Naturgefahren: Der Bund verbessert den Schutz der Bevölkerung

Bern, 26.05.2010 - Der Bundesrat will die Bevölkerung wirksamer vor Naturgefahren schützen. Er hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2010 beschlossen, einen Teil des Hochwasserschutzkredites für die verbesserte Warnung und Alarmierung der Bevölkerung vor Naturgefahren einzusetzen. Zudem werden die Bundesstellen im Ereignisfall enger miteinander vernetzt. Insbesondere die Warnung vor Hochwasser soll deutlich verstärkt werden.

In der Lawinen- und Wetterwarnung bestehen auf Bundesstufe bereits gut entwickelte Vorhersage- und Warnsysteme; ebenso gibt es ein System für Erdbebenmeldungen. Das Hochwasserereignis 2005 zeigte aber, dass insbesondere bei der Hochwasserwarnung grosse Lücken bestehen. Der Bundesrat hatte deshalb im Mai 2007 beschlossen, die Situation zu verbessern (siehe Medienmitteilung vom 30. Mai 2007). Unter dem Projektnamen OWARNA (Optimierung von Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren) hatte er die zuständigen Bundesstellen (siehe Faktenblatt 1) mit der Umsetzung beauftragt.

Um sich besser zu vernetzen, haben sich diese 2008 zum Lenkungsausschuss Naturgefahren (LAINAT) zusammengeschlossen. Im "OWARNA-Folgebericht" an den Bundesrat legt der Lenkungsausschuss Rechenschaft ab über den Stand der Umsetzung. Er zeigt auf, welche weiteren Massnahmen nötig sind. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2010 von diesem Bericht Kenntnis genommen.

Verminderung der Schäden um rund 20 Prozent

Insbesondere zeigt der Bericht auf, dass die Schäden eines grossen Naturereignisses um 20 Prozent reduziert werden können, wenn Warnung, Alarmierung und Information rechtzeitig erfolgen und Menschen und viele Sachwerte damit vor dem Eintritt des Schadens in Sicherheit gebracht werden können. So wären etwa die Folgen des Hochwassers des Jahrs 2005 mit einem besseren Warn- und Alarmierungssystems schätzungsweise um rund 600 Millionen Franken tiefer ausgefallen.

Damit die Behörden und die Bevölkerung rechtzeitig informiert, gewarnt und nötigenfalls alarmiert werden können, müssen die zuständigen Bundesstellen einen 24-Stundenbetrieb gewährleisten und sich mit den kantonalen Führungsstäben und den Naturgefahrenfachleuten in Kantonen und Gemeinden vernetzen (siehe Faktenblätter 2 und 3).

Der Bundesrat hat zu diesem Zweck zusätzlich 20 Stellen und Sachmittel in der Höhe von 7 Millionen Franken bewilligt. Dies geschieht haushaltsneutral, indem rund 9 Mio. Franken (5 Prozent des jährlichen Hochwasserschutzkredites) statt für Schutzbauten für eine bessere Vorhersage, Information, Warnung und Alarmierung investiert werden. Zu den durchschnittlich rund 15 Millionen Franken beim Bund kommen jährliche Aufwendungen von 40 bis 50 Millionen Franken bei den Kantonen hinzu.

Zusätzliche Stellen für bessere Hochwasserwarnung

Die zusätzlichen OWARNA-Stellen werden insbesondere dem Bundesamt für Umwelt BAFU zur Verfügung gestellt, damit dieses die Hochwasservorhersagen auf die ganze Schweiz ausweiten und bei Bedarf die Behörden und die Bevölkerung informieren und warnen kann. Weiter soll Meteoschweiz das Wetterradarnetz ergänzen, um die Kurzfristvorhersagen zu verbessern, die Bundeskanzlei das Präventionsportal auf www.ch.ch (siehe Faktenblatt 4) in der Bevölkerung bekannt machen und das Bundesamt für Umwelt eine Ausbildung für lokale Naturgefahrenberater entwickeln. Schliesslich werden die für Naturgefahren zuständigen Bundesstellen beauftragt, einen Fachstab Naturgefahren zu schaffen, damit sie auch im Falle eines Naturereignisses vernetzt sind (siehe Faktenblatt 1).


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