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Das Abkommen, das die EU mit Kanada abgeschlossen hat, gewährleistet, dass Lizenzen und Bewilligungen, welche die beiden Vertragsparteien vergeben, gegenseitig anerkannt werden. Weil die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, ist ein eigenes Abkommen mit Kanada nötig. Der Bundesrat hat dem neuen Abkommen heute zugestimmt.
Mit dem neuen Vertrag ist gewährleistet, dass Schweizer Luftfahrtunternehmen in Kanada den Betrieben aus der EU gleichgestellt sind. Umgekehrt akzeptiert die Schweiz, dass kanadische Betriebe gleichwertig wie Schweizer Unternehmen gelten. Es ist vorgesehen mit weiteren Staaten ausserhalb Europas BASA-Verträge abzuschliessen. Durch das bilaterale Abkommen mit der EU und der Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erübrigen sich solche Verträge mit europäischen Staaten.