Verzicht auf ein Unternehmensjuristengesetz : Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern, 04.06.2010 - Der Nutzen eines Unternehmensjuristengesetzes bleibt eher unbestimmt, während dessen Nachteile, insbesondere die Erschwerung und Verlängerung von verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Verfahren, für eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer offensichtlich sind. Der Bundesrat hat am Freitag von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und entschieden, auf die Ausarbeitung eines Unternehmensjuristengesetzes zu verzichten.

Der zur Diskussion gestellte Vorentwurf sah vor, eine fakultative Berufsregelung für Personen einzuführen, die in Unternehmen rechtsberatend tätig sind und sich freiwillig in ein kantonales Register eintragen lassen. Die Vorlage wurde derart kontrovers beurteilt, dass die Schaffung eines Unternehmensjuristengesetzes nicht mehrheitsfähig erscheint. Die Mehrheit der Kantone sowie verschiedene Behörden, Parteien (SVP, Grüne) und Verbände kritisierten, die vorgeschlagene Berufsregelung erschwere und verlängere verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Verfahren. Zudem wurde die Notwendigkeit eines Spezialgesetzes bestritten bzw. die vorgesehene Überregulierung kritisiert.

Weiter äusserten die Kantone die Befürchtung, die Registerführung und Aufsicht über die Unternehmensjuristinnen und -juristen sei mit einem grossen finanziellen und administrativen Mehraufwand verbunden. Bemängelt wurde zudem das unklare Verhältnis zwischen einerseits der Pflicht der Unternehmensjuristinnen und -juristen, rechtliche Fragen frei und sachlich zu beurteilen, und andererseits dem arbeitsrechtlichen Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Demgegenüber stimmten eine Mehrheit der Wirtschaftsverbände, eine Minderheit der Kantone und zwei Parteien (FDP, CVP) dem Vorentwurf zu. Er diene der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, schaffe Rechtssicherheit bei der Frage des Berufsgeheimnisses und steigere das Vertrauen in die unternehmensinterne Rechtsberatung.


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