Internationale Walfangkommission (IWC): Schweiz nimmt an 62. Jahrestagung teil

(Letzte Änderung 10.06.2010)

Bern, 08.06.2010 - Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat der Schweizer Delegation das Mandat für die 62. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) erteilt. Die Tagung findet vom 21. bis 25. Juni 2010 in Agadir (Marokko) statt.

Die Internationale Walfangkommission (IWC) ist seit Jahren stark polarisiert und dadurch weitgehend blockiert. Auf der einen Seite besteht für den kommerziellen Walfang seit 1986 ein Walfangmoratorium der IWC. Auf der anderen Seite sind verschiedene Walfangnationen wie Island und Norwegen nicht daran gebunden und andere wie Japan betreiben wissenschaftlichen Walfang in grösserem Ausmass. An der 59. Jahrestagung 2007 wurde deshalb beschlossen, einen Kompromiss anzustreben, welcher die brisanten Themen kommerzieller Walfang, wissenschaftlicher Walfang und „Schutzgebiete" regelt. Verschiedene Arbeitsgruppen legen nun in Marokko ihre Vorschläge vor.

Die Schweiz unterstützt jene Vorschläge, welche eine zeitlich gestaffelte, begrenzte Öffnung der Küstengewässer für die Nutzung bestimmter Wale vorsieht. Dabei muss wissenschaftlich erwiesen sein, dass eine nachhaltige kontrollierte Nutzung einer bestimmten Walart möglich ist. Für alle anderen Walarten soll weiterhin das Moratorium gelten. Der wissenschaftliche Walfang im bisherigen Rahmen muss dabei unterbunden werden. Aktuell würde diese Lösung zu einer Reduktion des weltweiten Walfangs führen.  

Die Schweiz möchte zudem den Kompetenzbereich der IWC auf so genannte «kleine Walarten» (z. B. Narwal, Beluga, Grosser Tümmler) erweitern. Dadurch könnte die IWC künftig die Nutzung von rund 90 Walarten - statt den heutigen 34 - regeln. Die Schweiz befürwortet auch die Einrichtung neuer Walschutzzonen - unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten unterstützt werden.

Die Wale sind heute jedoch nicht nur durch die Jagd, sondern auch durch negative Umwelteinflüsse bedroht. Die Schweiz unterstützt deshalb Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.


Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt den Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände, es soll aber auch eine nachhaltige Nutzung anderer Walbestände sicherstellen. Von rund 140 Küstenstaaten sind mittlerweile 78 Mitglieder der IWC. Dazu kommen zehn Binnenländer wie die Schweiz.

Die Schweiz wird in Madeira vertreten durch Bruno Mainini, Bundesamt für Veterinärwesen, und Martin Krebs, Politische Abteilung V, Sektion Internationale Umweltangelegenheiten, des EDA. Bruno Mainini wird von der Tagung auf blog.bvet.admin.ch bloggen.


Adresse für Rückfragen

Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für Veterinärwesen,
Tel. +41 31 323 84 96



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-33547.html