Bundesrat genehmigt SwissDRG-Vertrag

Bern, 18.06.2010 - Der Bundesrat hat den Vertrag über die Einführung der Tarifstruktur SwissDRG Version 0.2 im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) genehmigt. Damit erfolgt ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung auf den 1.1.2012. Vertragspartner sind der Verband der Krankenversicherer santésuisse, der Verband der Spitäler H+ und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren.

Ab 1.1.2012 müssen die Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser im stationären Bereich über leistungsbezogene Pauschalen, die auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen beruhen, vergütet werden. Für die Entwicklung der Tarifstrukturen haben die Tarifpartner und die Kantone die SwissDRG AG eingesetzt.

In einem DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z. B. Blinddarmoperation bei Kindern) die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisation wird auf Grund der Diagnose und Behandlungen einer Fallgruppe zugeordnet. Alle der bewerteten DRGs werden mit so genannten Kostengewichten miteinander in eine Relation gesetzt. Durch Multiplikation des Kostengewichts mit einem Basispreis erhält man die leistungsbezogene Fallpauschale zu jeder DRG. Diagnosen und Behandlungen werden nach internationalen Klassifikationen verschlüsselt. Um die einheitliche Regelung der Verschlüsselung zu gewährleisten, ist ein Kodierungshandbuch erstellt worden.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss der Vertrag vom Bundesrat genehmigt werden. Der Vertrag umfasst die einheitliche Tarifstruktur, die Anwendungsmodalitäten, das Kodierungshandbuch und ein Konzept zur Prüfung der Qualität der Kodierung. Weiter muss der Vertrag die erforderlichen Begleitmassnahmen, namentlich Instrumente zur Überwachung der Entwicklung der Kosten und der Leistungsmengen (Monitoring) sowie die Korrekturmassnahmen enthalten.

Die SwissDRG AG hat im Juli 2009 dem Bundesrat ein Gesuch um die Genehmigung des Vertrages betreffend Tarifstruktur SwissDRG Version 0.2 für den akutsomatischen Bereich unterbreitet. Das Gesuch war jedoch unvollständig, weshalb es der Bundesrat vorerst nicht behandeln konnte. In der Zwischenzeit wurden verschiedene fehlende Unterlagen eingereicht, und der Vertrag konnte nun in dieser Form genehmigt werden. Bis Ende dieses Jahres müssen die Tarifpartner aber noch Unterlagen betreffend Qualität, Monitoring und Schätzungen über die Auswirkungen des Tarifs nachreichen.

In einem nächsten Schritt werden die Tarifpartner (Leistungserbringer und Versicherer, bzw. deren Verbände) die Höhe der Tarife (Basispreise) vereinbaren.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Sandra Schneider, Leiterin Abteilung Leistungen Kranken- und Unfallversicherung, Telefon 031 322 95 05, media@bag.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-33769.html