Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung des Embargogesetzes

Bern, 18.06.2010 - Der Bundesrat hat am 18. Juni 2010 die Vernehmlassung zur Änderung des Embargogesetzes eröffnet. Mit der Vorlage soll die effiziente Durchführung der internationalen Amtshilfe im Embargobereich sichergestellt werden. Überdies sollen der Geltungsbereich der Zwangsmassnahmen und die Strafbestimmungen angepasst werden, um die Durchsetzung internationaler Sanktionen zu verbessern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Oktober 2010

Das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG) ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft. Es hat sich grundsätzlich bewährt und bietet eine solide Grundlage für die Umsetzung internationaler Sanktionsbeschlüsse in der Schweiz. Bei der Anwendung des EmbG hat sich in der Praxis gleichwohl ein Anpassungsbedarf bei verschiedenen Bestimmungen ergeben.

Die Schweiz ist stark daran interessiert, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei international umgesetzten Sanktionsmassnahmen gut funktioniert. Mit der Revision soll eine effiziente Durchführung der internationalen Amtshilfe im Embargobereich sichergestellt werden. In der Vergangenheit war es in einzelnen Fällen Unternehmen gelungen, durch die Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges die zeitgerechte Übermittlung relevanter Informationen ins Ausland zu verhindern. Dadurch konnten Ziel und Zweck der Amtshilfe nicht immer erreicht werden. Das EmbG soll daher mit einer Bestimmung ergänzt werden, welche den Rechtsschutz bei der Übermittlung sanktionsbezogener Informationen ins Ausland ausschliesst.

Mit der Vorlage soll ausserdem der Geltungsbereich der Zwangsmassnahmen erweitert werden. Zum Beispiel sollen auch im Ausland begangene Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen den Bestimmungen des EmbG unterstellt werden. So dürfte etwa auch ein im Ausland wohnhafter Schweizer Staatsbürger keine Geschäfte tätigen, welche den Schweizer Sanktionsmassnahmen zuwiderlaufen. Eine Reihe von Änderungen wird auch bei den Strafbestimmungen vorgeschlagen. Die Strafdrohungen bei Widerhandlungen werden verschärft und es soll, parallel zur Strafbarkeit natürlicher Personen, eine Strafbarkeit von Unternehmen eingeführt werden. Widerhandlungen sollen in Zukunft der Bundesstrafgerichtsbarkeit unterstehen und die Strafverfolgung der Bundesanwaltschaft übertragen werden. Die Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Kernenergiegesetze sollen, aufgrund ihrer engen sachlichen Verwandtschaft mit dem Embargogesetz, analog angepasst werden.


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