Bundesrat verbessert steuerliche Rahmenbedingungen für konzerninterne Finanzierungen

Bern, 18.06.2010 - Konzerninterne Zinszahlungen werden von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe befreit. Der Bundesrat hat heute entsprechende Änderungen der Verordnungen über die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben verabschiedet. Dadurch sollen Arbeitsplätze, die mit konzerninternen Finanzierungstätigkeiten verbunden sind, vermehrt in der Schweiz angesiedelt werden. Die neuen Bestimmungen treten am 1. August 2010 in Kraft.

Von der neuen Regelung ausgeschlossen sind schweizerische Konzerne, die für eine Anleihe garantieren, welche von einer ausländischen Konzerngesellschaft ausge­geben wurde. Damit wird vermieden, dass verrechnungssteuerpflichtige Zinszahlun­gen mit künftig verrechnungssteuerfreien konzerninternen Zinszahlungen vermischt werden.

Stärkung des Standortes Schweiz

Bislang führten konzerninterne Finanzierungstätigkeiten regelmässig zu Steuerfolgen bei der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe. Die Änderung der Ver­rechnungssteuerverordnung (VStV) und der Verordnung über die Stempelabgaben (StV) erhöht den Anreiz, konzerninterne Finanzierungstätigkeiten in der Schweiz anzusiedeln. Sie kann mit solchen Tätigkeiten verbundene Arbeitsplätze generieren und sie ist ein Beitrag zur Lösung des Fragekomplexes rund um die Konzernfinan-zierung. Weitergehende Massnahmen wird der Bundesrat im Rahmen der nächsten Unter­nehmenssteuerreform vorschlagen, wie er es am 10. Dezember 2008 ange­kündigt hat.

Keine nennenswerten Mindereinnahmen

Auf Grund der heute geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen spielt das Auf­kommen der konzerninternen Finanzierungsaktivitäten bei der Emissionsabgabe und bei der Verrechnungssteuer eine geringe Rolle. Die Änderungen bringen für den Bund deshalb keine nennenswerten Mindereinnahmen mit sich.

In der Anhörung äusserte sich eine klare Mehrheit der interessierten Kreise positiv zu den Änderungen. Durch die Verordnungsänderungen werden auch Begehren ver­schiedener parlamentarischer Vorstösse erfüllt, so etwa der Motion 08.3239 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, der Interpellation 09.3322 von Nationalrat Fulvio Pelli und der Motion 08.3111 der CVP-Fraktion.


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